E-Kennzeichen Montage - vorne, so legal?

6 Antworten

wenn es nicht heraussteht, sicher befestigt ist etc. sollte das gehen. ich würde es aber gut in den stoßfänger einarbeiten (lassen) damit es nicht zu sehr absteht.

aus aerodynamischer Sicht macht es wenig sinn. verschlechtert eher die Aerodynamik und die Notwendigkeit, das Kennzeichen an die Seite zu setzen sollte bei einem E Auto so eher nicht gegeben sein. aber wems spaß macht!

Florian8504 
Fragesteller
 14.07.2022, 13:08

schon mal vielen dank für die schnelle antwort :) ich hab bisher meine kennzeichen immer mit klett befestigt und plane eigentlich dies weiter zu tun.

sollte ich jedoch das kennzeichen unten befestigen (also neben dem belüftungsgrill), ist es ein problem wenn ich da den linken rand nicht befestige? damit meine ich, von 52cm breite des kennzeichens wären dann vom seitenrand ca. 4cm (die richtung mitte des autos gehen) nicht befestigt, da der grill „tiefer“ drin liegt… kann dies zum problem werden bei hohen geschwindigkeiten (aus aerodynamischer sicht, dass da irgendwie durch den druck auf der einen seite sich die kennzeichen auf der anderen seite „lösen“

bisher bin ich mit den kennzeichenhalterungen und den 3d kennzeichen (sehr leicht, kein alu, leichtes plastik und carbon) locker 240 km/h gefahren und sie sind nicht weggeflogen und haben sich auch nicht gelöst, nur schaut’s dann anders aus wenn es seitlich befestigt ist?

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Ja, es steht nirgendwo, dass es verboten ist. Allerdings darf es nicht rausstehen und es muss sicher befestigt sein.

Rein physikalisch/aerodynamisch macht es zwar 0,00 Sinn, aber das ist eine andere Geschichte…

Florian8504 
Fragesteller
 14.07.2022, 13:10

klar, aus aerodynamischer sicht kompletter schwachsinn 😅

vielen Dank!!!

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Ich lese, es muss von vorne lesbar sein, für hinten, Zitat:

bei Fahrzeugen (Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern) nach Maßgabe der Richtlinie 2007/46/EG sowie Fahrzeugen, die nach den Baumerkmalen ihres Fahrgestells diesen Fahrzeugen gleichzusetzen sind, den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1003/2010 der Kommission vom 8. November 2010 über die Typgenehmigung der Anbringungsstelle und der Anbringung der hinteren amtlichen Kennzeichen an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 291 vom 9.11.2010, S. 22) in der jeweils geltenden Fassung,

Da beides zu nah am Scheinwerfer ist und damit die Leuchtwirkung beeinträchtigt kannst du das vergessen.

Florian8504 
Fragesteller
 14.07.2022, 19:11

Die Leuchtwirkung beeinträchtigt? es ist ja nicht auf dem scheinwerfer drauf 🤔

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Schurschi1510  15.07.2022, 13:08
@Florian8504

Der Scheinwerfer streut das Licht und wenn von der Luftstreuung das Kennzeichen etwas abdeckt ist die Funktion nicht mehr gegeben.

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der untere Rand des Kennzeichens sollte mindestens 200 mm über der Fahrbahn beginnen. Das Schild selbst darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad zur Fahrbahn geneigt sein.

Da steht nirgendwo, dass das Kennzeichen mittig positioniert werden muss. Vorgegeben wird, dass das Kennzeichen an der Vorder- und Rückseite anzubringen ist.

Florian8504 
Fragesteller
 15.07.2022, 11:42

dankeschön :)

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