E-Kennzeichen Montage - vorne, so legal?
Hallo Zusammen,
ich habe derzeit ein 8 stelliges E-Kennzeichen in normalgröße (also XXX : X XXX E)
meine Frage: DARF ich (also ist es gesetzlich erlaubt), dass ich das vordere kennzeichen, anstatt zentral so wie man es kennt, an der seitlichen front befestigt? (siehe rot markierte bereiche in fotos)
ich zitiere: „Für die Anbringung des vorderen Kennzeichens sind die Vorgaben besonders penibel. Das fängt mit der Höhe an – der untere Rand des Kennzeichens sollte mindestens 200 mm über der Fahrbahn beginnen. Das Schild selbst darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad zur Fahrbahn geneigt sein.“
im oben genannten Ausschnitt steht jedoch nichts von einer vorgabe zur horizontalen Neigung.
gleich eine andere frage: darf ich für das auto (obwohl es kein auto ist, das anders gebaut ist als für normale kennzeichen), auch ein viereckiges machen lassen? (siehe dieses foto)
ich danke schon mal allen im Voraus 😇
P.S.: Grund, warum ich dies machen möchte, ist, dass die Autofront dann sauberer aussieht.
P.P.S.: ich sehe immer wieder bei Autos mit einem großen Kühlergrill vorne, diese auch das Kennzeichen seitlich haben, jedoch zum Zwecke der besseren Luftaufnahme
6 Antworten
wenn es nicht heraussteht, sicher befestigt ist etc. sollte das gehen. ich würde es aber gut in den stoßfänger einarbeiten (lassen) damit es nicht zu sehr absteht.
aus aerodynamischer Sicht macht es wenig sinn. verschlechtert eher die Aerodynamik und die Notwendigkeit, das Kennzeichen an die Seite zu setzen sollte bei einem E Auto so eher nicht gegeben sein. aber wems spaß macht!
schon mal vielen dank für die schnelle antwort :) ich hab bisher meine kennzeichen immer mit klett befestigt und plane eigentlich dies weiter zu tun.
sollte ich jedoch das kennzeichen unten befestigen (also neben dem belüftungsgrill), ist es ein problem wenn ich da den linken rand nicht befestige? damit meine ich, von 52cm breite des kennzeichens wären dann vom seitenrand ca. 4cm (die richtung mitte des autos gehen) nicht befestigt, da der grill „tiefer“ drin liegt… kann dies zum problem werden bei hohen geschwindigkeiten (aus aerodynamischer sicht, dass da irgendwie durch den druck auf der einen seite sich die kennzeichen auf der anderen seite „lösen“
bisher bin ich mit den kennzeichenhalterungen und den 3d kennzeichen (sehr leicht, kein alu, leichtes plastik und carbon) locker 240 km/h gefahren und sie sind nicht weggeflogen und haben sich auch nicht gelöst, nur schaut’s dann anders aus wenn es seitlich befestigt ist?
Ja, es steht nirgendwo, dass es verboten ist. Allerdings darf es nicht rausstehen und es muss sicher befestigt sein.
Rein physikalisch/aerodynamisch macht es zwar 0,00 Sinn, aber das ist eine andere Geschichte…
klar, aus aerodynamischer sicht kompletter schwachsinn 😅
vielen Dank!!!
Ich lese, es muss von vorne lesbar sein, für hinten, Zitat:
bei Fahrzeugen (Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern) nach Maßgabe der Richtlinie 2007/46/EG sowie Fahrzeugen, die nach den Baumerkmalen ihres Fahrgestells diesen Fahrzeugen gleichzusetzen sind, den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1003/2010 der Kommission vom 8. November 2010 über die Typgenehmigung der Anbringungsstelle und der Anbringung der hinteren amtlichen Kennzeichen an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 291 vom 9.11.2010, S. 22) in der jeweils geltenden Fassung,
also einfach nur sicher befestigt und lesbar (?)
Da beides zu nah am Scheinwerfer ist und damit die Leuchtwirkung beeinträchtigt kannst du das vergessen.
Die Leuchtwirkung beeinträchtigt? es ist ja nicht auf dem scheinwerfer drauf 🤔
Knapp drunter ist auch nicht in Ordnung, wenn das Kennzeichen leicht absteht.
Der Scheinwerfer streut das Licht und wenn von der Luftstreuung das Kennzeichen etwas abdeckt ist die Funktion nicht mehr gegeben.
der untere Rand des Kennzeichens sollte mindestens 200 mm über der Fahrbahn beginnen. Das Schild selbst darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad zur Fahrbahn geneigt sein.
Da steht nirgendwo, dass das Kennzeichen mittig positioniert werden muss. Vorgegeben wird, dass das Kennzeichen an der Vorder- und Rückseite anzubringen ist.
fazit?