Durfte sie das?

6 Antworten

Musste sie, da du von Suizidgedanken gesprochen hat, sie ist verpflichtet, darauf entsprechend zu reagieren.

Sie darf es da suizidpläne oder jenach tirfe von gedanken zu eigen und fremdgefährdung zählt

Wenn du akute Suizidabsichten hast, ja. Dann ist es, denke ich, sogar ihre Pflicht.

Ja, bei Suizidalität darf eine Einbeziehung Dritter aufgrund des akuten Notstandes erfolgen

Ja dass darf sie, sie muss sogar wenn du eine Gefahr für dich oder andere bist.