Durch Lebensversicherung kein Bafög?

3 Antworten

Zum Thema BAFÖG kann ich momentan leider nix sagen. Aber Fakt ist, wenn Du Deine Lebensversicherung VORZEITIG auszahlen lässt, kommen so etliche Gebühren auf Dich zu. Dazu wird Prozentual auch noch was von Deiner eingezahlten Summe von der Versicherung einbehalten, wegen der vorzeitigen Auflösung. Und wenn Du, weil ja vorher stillgelegt, die Sparsumme nicht hoch ist, kann es Dir passieren, dass Du nur ein paar Pimperlinge bekommst. Überleg es Dir nochmal genau. Denn die Ruhestellung ist kostenlos und tut nicht so weh, als wenn Du die Geschichte machst, die Dir vorschwebt.

Das hätte Dir aber der "Versicherungsfritze" sagen müssen...

Hollalita 
Fragesteller
 13.12.2010, 23:03

Nun ja, aber wenn ich durch die Versicherung kein Bafög bekomme, geht viel mehr verloren. Denke ich bekomme ~600€ Bafög, davon sind praktisch 50% geschenkt, rest zahlt man ja zurück. Wären auf 4 Jahren ~14000€... Da müssten sie mir fast schon alles abziehen ;)

Dabei kommt man sich fast als Sozialschmarotzer vor...

Taumel  13.12.2010, 23:13
@Hollalita

Also das hier mit dem "Sozialschmarotzer" lass mal schön wieder fallen. Wenn es Dir zusteht, dann haste auch ein Recht darauf. Das Schimpfwort lass mal ruhig denjenigen, die vor eigener Wut nichts anderes können, als sich über andere auszulassen.

Du musst Deine Vermögenswerte angeben. Dazu zählt die Lebensversicherung nur dann, wenn Du der Versicherungsnehmer bist. Bis Du jedoch nur versicherte Person und/oder begünstigt für den Todes-/Erlebensfall, und die Vertragslaufzeit endet nicht während des Studiums, dann bleibt dieser Vertrag unberücksichtigt bei der Ermittlung des BaFöG-Anspruchs.

Hollalita 
Fragesteller
 13.12.2010, 23:04

Weiss nun nicht genau wie es ist, aber Meine Eltern haben es natürlich abgeschlossen (bei der Geburt) und natürlich auch ein gezahlt. Ich würde es bei Heirat oder Todesfall bzw. 2016 bekommen ?!

Taumel  13.12.2010, 23:14
@Hollalita

Das sieht aber so aus, als wenn Deine Eltern die Versicherungsnehmer wären. Oder täusch ich mich da jetzt?

Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung ist fürs BAöG grundsätzlich anzurechnendes Vermögen.

Wie hier schon de facto gesagt, müsstest Du auch der Forderungsinhaber des Rückkaufswertes sein, damit es überhaupt zu einer Anrechnung kommen kann.

Einen sog. Härteantrag kannst Du mit Aussicht auf Erfolg stellen, wenn der Rückkaufswert niedriger ist als die Summe aller Einzahlungen, weil das auf eine Vermögensverschleuderung hinausliefe. Diesen Antrag müsstest Du jedes Jahr neu stellen.