Dürfen Unis/ Hochschulen studienbezogene Daten an Eltern weitergeben (per Telefon oder Mail)?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, spätestens mit der Volljährigkeit ist den Eltern jeglicher rechtlicher Anspruch auf Daten von Ärzten, Behörden und Ämtern oder eben auch Schulen und Universitäten über dich grundsätzlich verwehrt, solange es kein Einverständnis deinerseits oder eine andere rechtliche Grundlagen dafür gibt.

Die Frage ist - woher hat die Uni die Daten der Eltern und wurden diese Daten überprüft?

Johnny4532 
Fragesteller
 26.10.2018, 20:36

Es geht um Daten an die Eltern, nicht um Daten der Eltern

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Schnoofy  26.10.2018, 20:39
@Johnny4532

Aber um Daten an die Eltern zu übermitteln braucht man zumindest deren Namen und die Anschrift - oder irre ich mich da.

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Johnny4532 
Fragesteller
 26.10.2018, 21:00
@Schnoofy

Es geht darum, wenn z.B. ein Elternteil bei der Hochschule anruft um zu erfahren, wie das Studium des Kindes läuft. Mich würde hier einfach die rechtliche Situation interessieren.

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Schnoofy  26.10.2018, 21:14
@Johnny4532

Dazu kann ich dir gerne meine Meinung sagen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind jegliche Auskünfte am Telefon abzulehnen.

Jeder kann sich am Telefon für eine beliebige Person ausgeben, ohne dass seine Identität und damit die Berechtigung zum Erhalt der Auskunft nachprüfbar ist.

Bei den Noten handelt es sich eindeutig um schützenswerte personenbezogene Daten, auf die kein Unbefugter Zugriff haben darf.

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Das nicht aber ich als Mutter würde meine finanzielle Unterstützung streichen wenn ich kein vorankommen im Studium erkennen kann.

Wenn du über 18 bist nur mit deiner Einwilligung.

verreisterNutzer  26.10.2018, 20:29

nicht ganz korrekt

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deine eltern haben auch ü18 solange sie dein leben finanzieren ein anrecht auf übermittlung der leistungen in studium und ausbildung. dazu gibt es 2 optionen entweder du teilst diese informationen freiwillig mit oder sie können sich diese gegen deinen willen holen.

Johnny4532 
Fragesteller
 26.10.2018, 20:34

Geht nicht um was finanzielles.

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verreisterNutzer  26.10.2018, 23:51
@Johnny4532

du hast es falsch verstanden, solange deine eltern entweder für dich deinen lebensunterhalt zahlen, wohnhaft bei ihnen zu hause oder zimmer fürs studium oder unigebühren usw. sind sie berechtigt infos zu bekommen. wenn du komplett selbst für dich sorgst und sie da nichts zu schießen haben sie auch kein anrecht mehr

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TUrabbIT  27.10.2018, 00:11

auf welcher rechtlichen Grundlage soll das stattfinden? Eltern können es von dir verlangen, aber ein rechtlichen Anspruch bezweifle ich. Aus Unterstützung für den Lebensunterhalt entsteht doch kein rechtlicher Anspruch auf personenbezogene Daten des Betroffenen?!

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verreisterNutzer  27.10.2018, 01:17
@TUrabbIT

doch entsteht, weil und das hatte ich erst letztens raus gesucht, wenn die eltern ihrer unterhaltspflicht nachkommen haben sie auch das recht bei leistungsabfall die unterstützung abzubrechen und ggf sogar das recht vom spross die aufnahme einer anderen tätigkeit zu fordern. (ich gebs nur sinngemäß wieder) das wurde von 2 juristen in einem artikel explizid beschrieben. anderenfalls, wenn der spross statt ordnungsgemäß zu studieren und dort leistung zu erbringen (gleiches gilt bei ausbildung), das geld / die unterstützung nimmt, um party zu machen, haben die eltern die möglichkeit ihre leistungen sogar zurück zu fordern. dadurch entsteht auch ein kontrollrecht so zu sagen. üblicher weise muss der sohn die tochter minimum 1x alle 6 monate leistungsnachweise erbringen, dieses intervall wird von gerichten als mindestmaß angesehen, sonst können die eltern selbst erkundigungen einholen und der datenschutz greift dann nicht mehr. das intervall von 6 monaten kann aber auch kürzer gefasst werden und darf von den eltern frei bestimmt werden bis hin zu wöchentlichen berichten. sowie absehbar ist das z.B. ein Ausbildungsabbruch aus eigenverschulden oder eine exmatrikulation erfolgen wird, sind die eltern berechtigt leistungen sofort ein zustellen. bei nicht meldung trotz absehbarkeit kann es sogar als erschleichen von leistungen im juristischem sinne gewertet werden und wäre strafbar nach stgb.

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