Dürfen Schwerkriminelle wählen?

6 Antworten

Gefängnisinsassen

Gefängnisinsassen sind bei Bundestagswahlen wahlberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen des § 12 Bundeswahlgesetz (BWG) erfüllen und nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bei Europawahlen sind sie wahlberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen des § 6 Europawahlgesetz (EuWG) erfüllen und nicht nach § 6a EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wird in der Gefängnisanstalt kein Sonderwahlbezirk gebildet, so können sie per Briefwahl wählen.

Rechtsgrundlagen

Bundestagswahl:

§ 12, § 13 BWG

Europawahl:

§ 6, § 6a EuWG

Ich gehe davon aus, dass Schwerstkriminelle inhaftiert sind. Aber auch wenn sie es nicht wären, sind sie wahlberechtigt, nur in Ausnahmefällen nicht.


neinxdochxoh  18.12.2023, 06:02

Wenn sie nicht verurteilt und inhaftiert sind, gelten sie nicht als Kriminelle. Auch nach einer Haft (z. B. Mord, vorzeitig entlassen anch 15 Jahren) gelten sie nicht mehr als Kriminelle.

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isilang  18.12.2023, 11:12
@neinxdochxoh

Okay, ich habe mich sehr unglücklich ausgedrückt, meinte es natürlich so wie du.

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Grundsätzlich ja. Bisher kam es noch nie zum Entzug des Wahlrechts. Das ist nur eine theoretische Möglichkeit bei politischen Straftätern.

Grundsätzlich ja. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen Gefängnisinsassen das Wahlrecht verlieren.

das Wahlrecht haben sie als deutsche Bürger auch in Haft aber denke dass Schwerkriminelle eher radikale Parteien wählen werden also sie wählen dann meist die AfD oder die Linke

ja, aber sie sind selbst nicht in ein Amt wählbar.