Dürfen Schwarzfahrer weiterfahren?
4 Antworten
Nein, Schwarzfahrer müssen aussteigen und es werden die Personalien aufgenommen um den Bußgeldbescheid zuzuschicken. Dann muß derjenige sich eine Fahrkarte kaufen um weiter zu fahren.
Das was hier zum Großteil falsch ist, sind deine Kommentare und Einwände, Rheinflip.
Das könntest du unter meine Antwort schreiben. Ein Bußgeld gibt es auch niemals von der Verkehr sGesellschaft
die frage ist wie: Wenn ein Dieb vor dem Laden mit seinem Diebesgut gestoppt wird, darf er es dann trotzdem umsonst mitnehmen?
Man kann nicht unter bewussten Schwarzfahren und ungewollten Schwarzfahren unterscheiden.
Einen Raub kann man auch als "versehentlich in die Tasche gesteckt" erklären und es durch es dann durch einen Kauf wieder gut machen.
Das hat auch keiner behauptet. Aber letztendlich ist es der "Diebstahl einer Beförderungsleistung".
Erschleichen von Leistungen.
Und egal ob es Diebstahl ist oder nicht, dein "Einwurf" hat keine Relevanz bzgl. der Thematik.
warum werft ihr hier alle mit so komischen begriffen um euch.
Es ist der Tatbestand "Erschleichen von Leistungen" §265a StGB
Wie ich oben bereits sagte (ohne Paragraphen-Nennung)
Nein, in der Regel müssen sie aussteigen.
Nein dürfen sie nicht.
Falsch