Dürfen Schulden hier eingezogen werden?

4 Antworten

Ihr habt doch die Schlussrechnung??? der Baufirma gerprüft und diese der Baufirma zurückgesendet. Dort war doch die Schlußrechnungssumme ersichtlich. Hat dann die Baufirma einen Einspruch gegen die Kürzung erhoben? Wenn nein, dann hätte sie einen Vorbehalt geltend machen müssen. Da gibt es ja auch Fristen.

Ihr habt die Baufirma sicher auch aufgefordert, die Überzahlung zurückzuzahlen? Euch würde ja auch noch eine Verzinsung zustehen, 9% über den Basiszinssatz.

Was ich mich frage, warum beauftragt ihr die Firma, wenn ihr noch offene Forderungen gegen sie habt? 🤔 Du schreibst leider nicht, aus welchen Grund die Firma die Rückzahlung verweigert.

Da müßte doch noch die Gewährleistungsbürgschaft offen sein? Da könnt ihr dann eure Forderungen samt Zinsen gegenrechnen.

Auf jeden Fall müsst ihr die Forderung rechtsicher an die Baufirma stellen, z.B. durch eine Rechnung, sonst verjährt sie irgendwann. Dann natürlich weiter Mahnen und bei der letzten Mahnung mit Klage "drohen"

Das Gegenrechnen wird zwar oft gemacht, ist aber rechtlich nicht korrekt. 🤷‍♂️

In diesem Fall hätte ein Anwalt eingeschaltet werden müssen , der das rechtlich korrekt in Abzug gebracht hätte .

Ergo Anwalt einschalten

Nicht verrechnen und im ersten Fall mal §812 BGB ins Spiel bringen


OLGALUR23 
Fragesteller
 24.05.2024, 15:23

Im ersten Fall wurden die Arbeiten von Firma X beendet. Jedoch wurde bei den nachfolgenden Rechnungen die Überzahlung nicht verrechnet. Was nicht auf meinen Mist gewachsen ist. Aber wann hätte man die Schulden sonst einziehen sollen, wenn nicht bei den nächst höheren Rechnungen die jetzt folgten? Die hat sich ja 2 Jahre geweigert Geld zurück zu zahlen. Sie hätten das auch in Zukunft nicht getan.

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da der betrag hoch ist warum seit ihr nicht um Anwalt ? kann ich nicht nachvollziehen wir hätten das schon lange zum Inkasso gegeben