Ärger mit Vermieter, wer hat ähnliches erlebt?

8 Antworten

Ich bin einige Monate später ausgezogen, ich habe bis heute kein einziges Schreiben der Firma xxx oder des Inkassobüros bekommen.

Ich bin sehr Pflichtbewusst was Rechnungen angeht. Gerade deswegen habe ich so eine Angst meine sehr gute Schufa zu gefährden

Die Rechnung in Kopie bekomme ich von der Firma zugeschickt.

Diese haben sehr viel Verständnis gezeigt und legen die Sache erst einmal auf Eis.

Schon öfters ist es in der Vergangenheit so gewesen... Etwas war kaputt ich sollte den Handwerker selbst anrufen.

Ich habe keinen Arbeitsauftrag unterschrieben, lediglich die Bescheinigung.

Der Vermieter ist der Firma bekannt, aber die fühlen sich nicht in der Pflicht.

Ich habe langsam selbst das Gefühl, dass ich ohne Anwalt nicht weiter kommen werde.

Danke für deine Antwort

PS Habe noch den Nachrichtenverlauf von mir und dem Vermieter in dem er schreibt :"rufen sie Firma xxx an"

Schau mal, hier ist es sehr gut und einfach erklärt.
https://www.google.de/amp/s/amp.welt.de/finanzen/article1559324/Bei-eigenmaechtiger-Reparatur-zahlt-der-Mieter.html

ich habe fast das Gefühl, das du darauf sitzen bleibst. :/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vermieterin
schelm1  02.09.2020, 17:07

Ein gutes Gefühl; leider nicht für den Mieter.

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OrangeLila  02.09.2020, 17:14
@schelm1

Ja leider, Ich weiß. Aber in manchen Situationen muss der Vermieter Auch geschützt werden. Stell dir vor der Mieter beauftragt eine Firma, die macht was und der Vermieter MUSS zahlen. Das wäre ja unmöglich.

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schelm1  02.09.2020, 17:49
@OrangeLila

Deshalb gilt die alte Erkenntnis:

"Wer die Musik bestellt, der bezahlt."

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Vivivi91 
Fragesteller
 02.09.2020, 18:13

Der Vermieter hatte mich doch aufgefordert die Firma anzurufen!?

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Da wirst du ein Beweisproblem haben, fürchte ich.

Oder du kannst den WhattsApp-Verlauf rekonstruieren, vlt reicht das als Beweis aus.....

Wende dich an jemandem, der auch Objekte Vermietet (falls möglich im Bekanntenkreis). Ansonsten beim Anwalt kostenloses Beratungsgespräch verlangen. BERATUNGSGESPRÄCH heisst nicht (was viele falsch verstehen) Ich gehe jetzt zum Anwalt um den und die und jene zu verklagen sondern sich über die Situation im klaren zu werden wer hier die Schuld besitzt bzw. was für Optionen man hat.

Bei sowas immer REDEN REDEN REDEN und immer FRAGEN so ergibt sich immer eine Lösung. Selbst Steuerberater können da behilflich sein bei denen es auch kostenlose Beratungsgespräche gibt.

Wenn es sein muss sogar die Firma anrufen, die es beauftragt hat um da eine Lösung zu finden. Da deiN Vermieter die vorgeschlagen hat, kann es ja sein, dass er schonmal mit denen zutun hatte und die Firma kann dann bestätigen, dass der Vermieter seine Mieter öfters auf die Firma angesetzt hat. Wie gesagt bei solchen Probleme jedes Schlupfloch probieren aber wie gesagt wende dich erst an Fachleute, die für solche Situationen ausgebildet sind und auch schon Erfahrungen haben (Vermieter im Bekanntenkreis, Möglicherweise sogar den eigenen Chef der Miete bezieht/Miete Kriegt)

Es gibt für alles eine Lösung und selbst wenn du es am Ende bezahlen musst du wirst stärker aus der Sache herauskommen und lernen etwas vorsichtiger zu sein :D. Ich wünsche dir viel Glück :) 😉 🍀

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
schelm1  02.09.2020, 17:09

Sowas nennt man dann "Lehrgeld gezahlt"!

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schelm1  02.09.2020, 17:47
@Beyzade01

Bei richtigem Verhalten hätte er kein Geld verloren.

Im Nachhinein bezeichnet man einen solchen Verlust im Volksmund redensartlich als gezahltes "Lehrgeld".

Beim nächsten Mal hat er daraus etwas gelernt, ist klüger und büßt nicht erneut Geld ein.

Soweit verstanden?

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Beyzade01  02.09.2020, 17:52
@schelm1

Achse so meinst du das ja genau. Besser jetzt als später. Aber sich dennoch beraten zu lassen und nach Optionen zu schauen ist auch nicht verkehrt bevor man dieses Geld bezahlt.

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Hast Du noch das Protokoll von WA mit seiner Bestätigung, dass Du die Firma beauftragen sollst? Dann wäre ja sein Argument hinfällig, dass er das nicht beauftragt hätte.

Schau auch mal hier:

https://www.nebenkostenabrechnung.com/wartung-gastherme/

"Nicht zahlen muss der Mieter allerdings Reparaturarbeiten, die unter den Wartungsarbeiten mit abgerechnet werden! Fallen bei der Wartung der Gasthermen nämlich Reparaturen an oder werden bestimmte Anlagenteile (auch Kleinstteile!) ausgetauscht, sind das keine Wartungskosten. Solche Kosten zahlt der Vermieter bzw. sind von ihm zu zahlen."

Dann stellt sich noch die Frage, wie lange das her ist. Vielleicht greift da eine Verjährungsfrist? Hast Du eine Bestätigung, dass mit der Beendigung des Mietverhältnisses alle gegenseitigen Ansprüche erloschen sind?