Erdsonde bohren, rechtliches Risiko?

4 Antworten

So wie ich das sehe als Laie -

du musst bei misslungener Bohrung die Kosten der Bohrung zahlen.

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Die Frage wäre noch für mich, was passiert, wenn es eine Schicht gibt, die quillt und dann Schäden verursacht an deinem und an Nachbarhäusern oder dem ganzen Gebiet - wer trägt da die Verantwortung und die Kosten?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Life - Elite University of the Universe [L-EUotU]
nanfxD  21.02.2020, 13:11

der werkunternehmer, wenn der nen Fehler gemacht hat. Wenn nicht, dann der Eigentümer des Grundstückes (906 II BGB)

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Callidus89 
Fragesteller
 21.02.2020, 13:15

Zum ersten:
Sicher? Da steht doch "entstehen keine gegenseitigen Rechtsansprüche". Das ich die misslungene Bohrung zahlen muss, wäre doch aber ein Rechtsanspruch der Bohrfirma.

Zum zweiten:
Das ist ein anderes Thema. Soweit ich es verstehe, wäre ich als Bauherr haftbar. Zum Glück gibt es dafür aber eine Bohrlochversicherung.

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nanfxD  21.02.2020, 13:17
@Callidus89

Ich würde sagen, du musst zahlen, wenn die Nix finden sollten. Wenn die aber nicht so tief bohren können weil da irgendwie Granit oder so ist, dann muss nicht gezahlt werden. Am besten Frag doch mal bei denen an wie die das interpretieren.

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jentolon  21.02.2020, 13:18
@Callidus89

Wie geschrieben, bin Laie - aber für die Bohrung die durchgeführt wurde, denke ich musst du zahlen. Diese wird bis in eine vorbestimmte Tiefe gebohrt. Falls die Bohrung misslingt, man also nicht auf Wasser stößt, dann hast kein Recht, dass die Firma noch weiter tiefer bohrt. Die weitere tiefere Bohrung musst du zahlen.

So versteh ich das.

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Callidus89 
Fragesteller
 24.02.2020, 15:28

Ich konnte mich mit dem Anbieter nochmal auseinander setzen. Mir wurde mitgeteilt, dass diese Klausel auf den Brunnenbau bezogen ist und, dass die Bohrfirma die Kosten für die zweite Bohrung trägt, wenn die vereinbarte Tiefe nicht erreicht wurde. Nochmals Danke für eure Hilfe!

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jentolon  24.02.2020, 18:20
@Callidus89

Heißt es wird die vereinbarte Tiefe erreicht, auch wenn man mehrmals bohren muss.

Ob die Wasser führt ist ungewiss. Wenn man noch tiefer muss, dann musst zusätzlich zahlen.

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Callidus89 
Fragesteller
 25.02.2020, 07:53
@jentolon

Ob da Wasser ist oder nicht, spielt für mich keine Rolle. Es wird eine Sole/Wasser-Wärmepumpe und keine Grundwasser/Wasser-Wärmepumpe.

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jentolon  25.02.2020, 11:45
@Callidus89

Ah ok, verstehe *thumbs up*

merci, dass hier nochmal Bescheid gesagt hast.

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wie Tief soll gebohrt werden? Bodengutachten vorhanden?

Dieses beizubringen obliegt dir. wenn die Erstbohrung misslingt - zahlst du, ebenso eine 2. 3.

- Anderes herum kann die Bohrfirma von mir aber auch nciht verlangen die Kosten für eine zweite Bohrung zu tragen, wenn ich diesr nicht ausdrücklich zugestimmt habe.

du wirst garantiert schriftlich dazu informiert und erteilst einen weiteren Auftrag.

wenn die Tiefe nicht passt, ist die Leistung der Wärmepumpe infrage gestellt

Callidus89 
Fragesteller
 21.02.2020, 14:03

110m. Ist für meine Fragestellung aber auch egal.

Mir geht es rein um den zitierten Satz.
Der erste Teil lautet: "Das Baugrundrisiko wird bauseits getragen, ". Wäre das alles, würde ich dir zustimmen. Wenns nicht klappt, trage ich das Risiko und muss trotzdem zahlen.
(Überhaupt trage ich nach dem Satz das Risiko für z.B. Schäden die durch die Bohrung entstehen. Aber dafür gitb es ja eine Versicherung.)

Aber der Satz ist ja eben nicht zu ende.
Es folgt " bei nicht Erreichen der Endtiefe oder Ausführbarkeit der Arbeiten aufgrund geologischer Verhältnisse entstehen keine gegenseitigen Rechtsansprüche."
Baufirma rückt an. -> Beginnt zu Bohren. -> Auf 32 m ist kein Druchkommen mehr. -> Bohrtiefe wurde also nicht erreicht. -> Es entstehen folglich keine gegenseitigen Rechtsansprüche -> die Bohrfirma hat demnach auch keinen Rechtsanspruch, mir die Kosten für die Bohrung in Rechnung zu stellen.

Oder ist meine Argumentationskette fehlerhaft?

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Callidus89 
Fragesteller
 24.02.2020, 15:28

Ich konnte mich mit dem Anbieter nochmal auseinander setzen. Mir wurde mitgeteilt, dass diese Klausel auf den Brunnenbau bezogen ist und, dass die Bohrfirma die Kosten für die zweite Bohrung trägt, wenn die vereinbarte Tiefe nicht erreicht wurde. Nochmals Danke für eure Hilfe!

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Der Satz bedeutet nach meinem Verständnis, dass

  • du die Firma nicht in Regress nehmen kannst, wenn sie auf Grund der Bodenverhältnisse nicht tief genug für deine Wärmepumpe bohren kann,
  • sie dich ebenso nicht in Regress nehmen kann - z. B. weil sie wegen des Auftrags bei dir anderweitig nicht tätig werden konnte, obwohl der Einbau der Pumpe dann nicht stattfindet.

Zu deinen Zusatzfragen:

  1. Bezüglich der genannten Formulierung kann nicht von "misslungenen" Bohrungen gesprochen werden, allenfalls von gescheiterten. Misslungen ist eine Bohrung nur, wenn der Firma technische/handwerkliche Fehler unterlaufen.
  2. Die zitierte Regelung hat nichts mit der Zahl der Bohrungen zu tun. Bohren wird die Firma so oft, wie es nach Lage der Dinge angeraten erscheint, wobei du für erfolgversprechende Zusatzbohrungen schon etwas mehr Fläche haben solltest als die heute üblichen Handtücher.
  3. Eine gescheiterte Bohrung auf Grund ungeeigneter Bodenverhältnisse ist kein Mangel.
  4. Die real angefallenen Kosten für die Bohrungen musst du in jedem Fall zahlen. Sonst würde ich in diesem Punkt um Klärung bitten, ob ggf. erfolglose Bohrversuche nur mit einer Aufwandsentschädigung abgegolten werden können. Damit hat aber der von dir zitierte Satz nix zu tun.

Noch ein kleiner Hinweis: Sollte/müsste tiefer als 100 Meter gebohrt werden, muss zusätzlich eine Genehmigung des zuständigen Bergamts eingeholt werden.

Callidus89 
Fragesteller
 21.02.2020, 14:26

Erstmal Danke. Das mit dem Regress sehe ich genauso.

Zu 3.: Warum ist eine gescheiterte Bohrung denn kein Mangel?
Wenn z.B. 110 m Bohrtiefe vereinbart wurden, aber nur 30m erreicht werden, ist das doch ganz klar eine Abwiechung von der Vereinbarung und demnach auch ein Mangel.

Die Frage ist, welche gegenseitigen Rechtsansprüche sich daraus ergeben. Dem zweiten Teil des zitierten Satzes zufolge, würde ich sagen: keine.

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Traconias  21.02.2020, 15:07
@Callidus89

Wenn die Bohrung aufgrund der Bodenverhältnisse nicht die gewünschte Tiefe erreicht, ist das kein Mangel. Ohne den Zustand der tieferen Bodenschichten zu kennen, kann man 110 m vielleicht als Ziel setzen, aber nicht garantieren. Eben aus diesem Grund gibt es den von dir zitierten Satz. Oder um es noch etwas klarer zu sagen:

Kein Mensch kann dir 110 Meter versprechen, ohne zu bohren. Doch wenn der Boden das nicht hergibt, ist dafür auch niemand verantwortlich - weder du noch die Firma.

Ein Mangel wäre an diesem Punkt nur erreicht, wenn man dir das Grundstück unter der Zusicherung verkauft hätte, dass 110 Meter möglich sind, z. B. auf Grund bereits früher erfolgter Bohrungen. Doch falls das dann doch nicht klappt, kannst du dich allenfalls an den Verkäufer halten, nicht an die Bohrungsfirma.

Es gibt übrigens auch andere Möglichkeiten für Wärmepumpen, als in die Tiefe zu gehen. Lass dich mal beraten, was du machen kannst, wenn die Tiefe nicht erreichbar ist.

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Callidus89 
Fragesteller
 21.02.2020, 15:31
@Traconias

Das mir das keiner Versprechen kann, dass die locker durch die Erden kommen ist mir schon klar. Ein Mangel wäre es ja aber trotzdem, nur halt vielleicht keiner, der einen Rechtsanspruch zur Folge hat. Und das ist der Kern der Frage.

Ich werde mich nochmal wieter Informieren. Wenn klarheit für mcih herscht, werde ich das auch gerne hier Rückmelden.

Die weiteren Möglichkeiten für eine Wärmepumpe sind mir bestens bekannt, aber danke für den Hinweis. Die Erdsondenlösung wäre in meinem Fall aber die beste.

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Callidus89 
Fragesteller
 24.02.2020, 15:28

Ich konnte mich mit dem Anbieter nochmal auseinander setzen. Mir wurde mitgeteilt, dass diese Klausel auf den Brunnenbau bezogen ist und, dass die Bohrfirma die Kosten für die zweite Bohrung trägt, wenn die vereinbarte Tiefe nicht erreicht wurde.
Nochmals Danke für eure Hilfe!

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Das heißt es gibt keine Garantie dafür, dass diese Bohrung gelingt. Trotzdem musst du die bis dahin erstellten Arbeiten natürlich bezahlen.

Callidus89 
Fragesteller
 21.02.2020, 14:11

Warum muss ich bis dahin erstellte Arbeiten natürlich bezahlen? Wenn die Frima nur bis auf 50 m kommt, aber 110m vereibart sind, weil 110m nötig sind um vernünftig Heizen zu können, ist das Werk doch garnicht erfolgreich erbracht.

Wenn ich ein Auto bestelle, bei der Auslieferung aber das rechte Vorderrad fehlt, bezahle ich das Auto ja auch nicht. Schließlich ist es ohne rechte Vorderrad nicht zu gebrauchen.

Was soll eigentlich sonst der zweite Teil des Satzes mit den gegenseitigen Rechtsansprüchen bedeuten? Wenn die Bohrung aufgrund geologischer Umstände nicht wie vereinbart gelingt, dann entfällt aus meiner Sicht auch der Rechtsanspruch für die Kosten aufkommen zu müssen.

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Traconias  21.02.2020, 15:08
@Callidus89

"Wenn die Bohrung aufgrund geologischer Umstände nicht wie vereinbart gelingt, dann entfällt aus meiner Sicht auch der Rechtsanspruch für die Kosten aufkommen zu müssen."

Das ist ein Irrtum.

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DerHans  21.02.2020, 17:51
@Callidus89

Dann musst du selbst dafür sorgen, dass dort eine Bohrung bis zur entsprechenden Tiefe möglich ist. Selbstverständlich musst du die bisherigen Arbeiten zahlen. Du hast schließlich den Auftrag erteilt.

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Callidus89 
Fragesteller
 24.02.2020, 15:28

Ich konnte mich mit dem Anbieter nochmal auseinander setzen. Mir wurde mitgeteilt, dass diese Klausel auf den Brunnenbau bezogen ist und, dass die Bohrfirma die Kosten für die zweite Bohrung trägt, wenn die vereinbarte Tiefe nicht erreicht wurde. Nochmals Danke für eure Hilfe!

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