Dürfen Muslime 4 Frauen haben?

5 Antworten

Ich glaube, man darf keine weiteren Frauen haben nur für den Spass. Sondern stell dir vor du bist ein mann mit Geld und da ist eine Frau, die wirklich in Not ist. (Heutzutage ist das keiner fast, weil wir viele Möglichkeiten haben um Geld, Unterkunft, Essen zu kriegen). aber stell dir halt ne Sahara vor und die Frau ist alleine , kein Geld, keine Unterkunft, fast vor dem Sterben. dann glaube ich dass man auf sie aufpassen kann und somit heiratet als 2te Frau. ABER NICHT wegen Unterhaltung, Sex, Spass...Frauen sind keine Objekte , man muss sie schützen und auf sie achten und mit Respekt umgehen. Ich bin mir nicht sicher , ob mann heiraten darf oder nicht..aber wenn dann aus diesem Grund. Vor allem musst du erstmal die 1. Frau um Erlaubnis fragen, und du musst beide gut behandeln . Kein Unrecht untereinander.

Polygamie im Islam Klassisches islamisches Recht

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Die einzelnen Formulierungen sind zweifelhaft, insbesondere über die Einrichtung separater Haushalte, die Einrichtung einer Mahr usw. Welche Rechtsschule sieht das so? --Ghettobuoy (Diskussion) 10:44, 8. Jan. 2017 (CET)

Nach dem klassischen islamischen Recht wird die Polygynie (arabisch تعدد الزوجات, DMG taʿaddud az-zauǧāt) als erlaubt angesehen, allerdings ist die maximale Zahl der Ehefrauen auf vier beschränkt. Der Mann hat dabei jeder seiner Ehefrauen einen eigenen Haushalt und eigenes Vermögen einzurichten sowie eine Mitgift zu geben. Oft pflegen die Frauen keinen engen Kontakt untereinander, sondern leben getrennt in jeweils eigenen Wohnungen oder Zimmern, manchmal auch an verschiedenen Orten. Zuweilen untersagen gesetzliche Regelungen jenen Männern, die nicht jeder Frau einen eigenen Hausstand einrichten können, die Polygamie. Grundlage für die Beschränkung der Mehrehe auf vier Frauen ist Sure 4:3:

„Und wenn ihr fürchtet, den Waisen nicht gerecht werden zu können, nehmt euch als Frauen, was euch gut erscheint, zwei oder drei oder vier. Doch wenn ihr fürchtet, ihnen nicht gerecht werden zu können, heiratet nur eine …“

In Sure 4:3 und dem vorangehenden Vers geht es um die Vermählung mit Waisen. Die Vormunde verwaister Mädchen erlangen, insbesondere zur Zeit der Niederschrift des Korans, einen Vorteil, falls die Mündel heiraten wollen. Als ihre Vormunde konnten sie versucht sein, die Anvertrauten, ohne ein ausreichendes Brautgeld zu entrichten, zu heiraten, indem sie das Erbe für sich beanspruchten. Der Koranvers besagt im Kontext, dass Männer, die befürchten, die anvertrauten Waisen, die sie zur Frau nehmen möchten, möglicherweise nicht gerecht behandeln zu können, sich andere Frauen nehmen können, die dann nicht verwaist, sondern frei sein sollen, die Familien oder Vormunde zur Seite haben, die sie beschützen können. Allerdings ist auch eine andere Deutung möglich: Falls ein Mann, der für eine anvertraute Waise verantwortlich ist, befürchtet, diese nicht gerecht behandeln zu können, kann er seiner Frau bzw. seinen Frauen die Aufgabe übertragen, sich um die Mündel zu kümmern.

Dabei ist zu beachten, dass es sich hierbei um Vollwaisen handelt, die weder Vater noch Mutter noch sonstige enge Verwandte haben, die die Vormundschaft übernehmen könnten. Denn diese Personen besaßen zur Zeit der Abfassung des Koran einen besonders niedrigen sozialen Status und keine heute mehr rekonstruierbaren Rechte, soweit sie nicht vom Vormund eingeräumt wurden. Den Rahmen für das rechtliche Verhältnis zwischen ihnen legen die Verse 4:23–24 fest, die den Frauen einen Mann nach islamischem Recht nach 4:3 zu ehelichen erlauben.

Debatten und Rechtsreformen

Um die Wende zum 20. Jahrhundert sprachen sich verschiedene muslimische Frauenrechtler gegen die Polygamie aus. So trug der Ägypter Qāsim Amīn in seiner 1899 veröffentlichen Schrift „Die Befreiung der Frau“ die Auffassung vor, dass der Koran die Polygamie eigentlich verbiete.[12] Dabei berief er sich auf Sure 4:129:

„Und ihr könnt zwischen den Frauen keine Gerechtigkeit üben, so sehr ihr es auch wünschen möget.“

In Verbindung mit dem Gebot der Gleichbehandlung nach 4:3 und Argumenten aus dem näheren Kontext schlussfolgerte er, dass eine Mehrehe nur in wenigen, besonders außergewöhnlichen Situationen erlaubt sei; als Beispiel wird Männermangel infolge eines Krieges genannt. Grundsätzlich sei jedoch die Einehe vorzuziehen. Nach dem traditionellen Verständnis verbietet 4:129 Polygamie nicht, sondern weist den Mann nur an, alle seine Frauen gerecht zu behandeln, auch wenn er sie nicht alle in gleicher Weise wird lieben können oder für sie das Gleiche empfinden wird. Dies wird der Fortsetzung in Sure 4:129 entnommen:

„Aber neigt euch nicht gänzlich (einer) zu, so dass ihr die andere gleichsam in der Schwebe lasset. Und wenn ihr es wiedergutmacht und gottesfürchtig seid, so ist Allah allverzeihend, barmherzig.“

Im Osmanischen Reich veröffentlichte die Schriftstellerin Fatma Aliye (1862–1936), Tochter des Staatsmanns Ahmed Cevdet Pascha und Pionierin des osmanischen Feminismus, 1898/99 ihr Werk Taʿaddüd-i Zevcat Ẕeyl, in dem sie ihren Protest gegen die Polygamie zum Ausdruck brachte.[13] Nur bei besonderen Bedingungen sollte ihrer Auffassung nach die Polygamie noch erlaubt sein. Für Fatma Aliye war der Kampf gegen die Polygamie Teil eines notwendigen Modernisierungsprozesses, dem sich die osmanische Gesellschaft unterziehen sollte.[14] Einige Zeit später war die Polygamie erneut Gegenstand einer Debatte, an der diesmal die beiden Religionsgelehrten Mansurizâde Sait (1864–1923) und Babanzâde Ahmet Naim (1872–1934) teilnahmen. Während Mansurizâde 1914 in einem Zeitungsartikel die Auffassung vortrug, dass die türkische Regierung die Polygamie verbieten sollte und ein solches Verbot auf der Basis des islamischen Rechts auch möglich sei, wies Babanzâde diese Auffassung zurück, mit der Begründung, dass die Sunna des Propheten und der Konsens der Umma die Polygamie legitimierten.[15]

Mit der Familienrechtsverordnung von 1917 wurde die Polygamie im Osmanischen Reich eingeschränkt. Die Frau konnte nun im Rahmen des Ehevertrags die Bedingung stellen, dass ihr Ehemann nicht weitere Ehefrauen heiratet. Wenn er dies doch tat, musste eine der beiden Frauen geschieden werden.[16] Auch danach ebbte die Polygamiediskussion aber nicht ab. Nachdem der Literat Cenap Şehabettin 1921 in einem Artikel argumentiert hatte, dass Polygamie weder zum Glauben noch zu den vorgeschriebenen Handlungen des Islams gehörte, wurde er von dem Religionsgelehrten İskilipli Atıf Hoca (1876–1926) scharf angegriffen. Dieser meinte, dass eine Forderung nach Aufhebung der Polygamie gleichbedeutend sei mit einer Kriegserklärung gegen den Islam.[17] Mit dem Türkischen Zivilgesetzbuch von 1926 wurde die Polygamie in der Türkei aber endgültig abgeschafft.[18]

Heutige Situation
Die berühmteste Person der Polygamie im Islam ist sicherlich der ehemalige saudische König Abd al-Aziz ibn Saud, der Schätzungen zufolge 3000 Frauen in seinem Harem gehabt haben soll, zu dem neben Ehefrauen auch Konkubinen, Töchter und Sklavinnen gezählt werden. 81 Kinder von 17 verschiedenen Ehefrauen sind staatlich anerkannt. Am häufigsten wird die Mehrehe in Westafrika unter Muslimen sowie in einigen arabischen Staaten praktiziert. In anderen vom Islam dominierten Regionen ist sie weniger häufig.

https://de.wikipedia.org/wiki/Polygamie

Ja, das dürfen sie. Aber nur unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen. Nicht alleine zum Befriedigen ihrer Lust. Und es ist eine Option, keine Pflicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Ja dürfen sie. Aber man muss jeder einzelnen gerecht werden.

Wenn der Mann alle 4 Versorgen und gleich gut behandeln kann, ja. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass alle Frauen damit einverstanden sein sollten.

Crazyonur  01.07.2018, 06:48

Korrekteste Antwort bis jetzt.

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Muslimhelper  01.07.2018, 10:12

Dankeschön. Hier wird manchmal echt viel Mist geschrieben..

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