Dürfen die Eltern entscheiden, ob ich die Schule weiter besuche oder nicht?

8 Antworten

Die Eltern können bei einem Kind unter 18 Jahren auf Schulbesuch bestehen. Nutzen würde es aber wenig, wenn das Kind nicht hingeht, kann man auch nichts machen.

Schwere Frage. Die Eltern sind erziehungsberechtigt und vertreten ihre Kinder bis zur Volljährigkeit rechtlich. Jedoch steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass die Erziehungsberechtigten mit zunehmendem Alter des Kindes mehr Selbstbestimmung ermöglichen müssen und dem Kind steht grundsätzlich frei, welchen Berufsweg es einschlägt (Berufsfreiheit in Artikel 12 Grundgesetz- GG). Die gesetzliche Schulpflicht, ist mit 10 Schuljahren erfüllt.

Mfg

Da das Kind minderjährig ist, können nur die Eltern das Kind von der Scule abmelden, müssen aber auch dafür sorgen, dass es dort hin geht. Wenn nicht, müssen sie auch die Bußgelder zahlen.

Aber es ist wenig sinnvoll, dass Kind dazu zu zwingen, wenn es sich quer stellt, aus der Schule flüchtet, nicht mitarbeitet, bei Klausuren nicht dabei ist, oder leere Seiten abgibt.

Da das Kind noch 16 ist müssen die Eltern einverstanden sein.

Wenn sie der Meinung sind das Kind soll zur Schule dann haben sie dafür zu sorgen, dass es auch tatsächlich hingeht. Allerdings erachte ich es als wenig sinnvoll das Kind zu zwingen, da es dann sowieso wahrscheinlich mit Absicht schlechte Noten schreibt und nicht mitmacht. Man sollte auch schon darauf achten wo die Interessen des Kindes sind. Wenn das Kind eine Ausbildung machen möchte und dann gute Noten hat, weil es sehr engagiert ist, haben die Eltern mehr davon als jeden Morgen diskutieren zu müssen damit das Kind zur Schule geht.

Die Eltern. Denn die müssen auch den Ausbildungsvertrag unterschreiben und das minderjährige Kind von der Schule abmelden.

(Klar gibts vielleicht mal Sonderlocken wenn das Jugendamt eingeschaltet wird, aber in der Praxis kommt das nicht vor)


Hacker48  28.04.2022, 19:37
aber in der Praxis kommt das nicht vor

Du meinst sicher "selten", nicht wahr? 😉