Dürfen ein 14 jähriger und eine 15 jährige unbeaufsichtigt in einem raum schlafen?

9 Antworten

Ihr seid beide über 14 Jahre alt und könnt selber bestimmen, ob ihr einvernehmlich Sex haben wollt.

Die Großeltern denken da noch in alten, denen bekannten Vorschriften, die heute keine Gültigkeit mehr haben. Sie glauben eben, wenn sie das zulassen, dass sie sich strafbar machen würden. Deshalb erlauben sie das nicht.

Da würde eben nur Aufklärung helfen

Strafbar wäre das, wenn der Sex erzwungen würde oder Sex gegen Geld.

Du könntest die Großeltern unter Vorlage des jetzt gültigen Gesetzestextes versuchen sie zu überzeugen, dass sie sich nicht strafbar machen, wenn ihr beide in einem Zimmer übernachtet.

Ob das letztendlich zum erwünschten Erfolg führen wird, liegt daran, ob sich die Großeltern davon überzeugen lassen.

Da haben deine Großeltern aber den Sinn dieses Paragraphen nicht ganz verstanden...

Blödsinn, das sollte sich mal Oma genauer durchlesen.

Oma verkuppelt doch nix, das ist deine Freundin/Freund. In dem Alter ist die sexuelle Mündigkeit der Personen gegeben.

Oma zwingt keine Person in diesem Zimmer zu schlafen.

da geht es um was ganz anderes in dem §§.

Es übernachten tagtäglich Tausende Jugendliche bei Freunden, und sogar im gleichen Raum. OHNE , das da je ein Fall angezeigt würde.

Warum? Weil er hier nicht zu trifft,

 2Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt;

die Großelter nsind in dem Fall Sorgeberechtigt, demnach werden sie auch nicht bestraft. Dazu kommt, das ein Schalfen im gleichen Zimmer nicht automatisch auch Sex bedeutet.

Nach diesem § könnte sich allenfalls ein Außenstehender strabar machen, zB ein Hotelbesitzer, der euch ein gemeinsames Zimmer gibt..

UND es müsste wen geben, der das dann auch anzeigt.

Waseure Großeltern vermutlich im Kopf haben, ist der ALTE Kuppelei-§.

Neu:

Kuppelei
Begünstigung von sexuellen Handlungen anderer. Die Kuppelei ist nur noch strafbar, wenn sie mit List, Drohung oder Gewalt (§181 StGB, Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren), aus Gewinnsucht (§ 180a StGB, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) oder bei Minderjährigen (§ 180 StGB, Strafe wie vorstehend) erfolgt.
Begünstigung der Unzucht durch Vermittlung, Gewährung oder Verschaffung von
Gelegenheit ist strafbar, wenn sie gewohnheitsmässig oder aus Eigennutz betrieben wird, § 180 StGB.

http://www.rechtslexikon.net/d/kuppelei/kuppelei.htm

Was diese Großeltern, vermutlich, im Kopf haben, gibt es seit 35 JAHREN nicht mehr!

Da spricht grundsätzlich nichts gegen, aber vielleicht überfordert ihr mit diesem Ansinnen Deine Großeltern einfach.

Sie sind mit anderen moralischen Vorstellungen aufgewachsen, tun sich schwer damit und werden es auch nicht erlauben.

Ihr seid Gast bei den Großeltern und habt das so zu akzeptieren.