DÜRFEN DIE LEHRER HANDY'S EINSACKEN (BW)

19 Antworten

Sie dürfen es dir wegnehmen wenn es den Schulalltag beeinträchtigt. Da es aber keine Gefahr für die allgemeine Sicherheit darstellt, müssen sie es dir wenn du nach Hause gehst zurückgeben. Und zwar dir, weil du der Eigentümer bist. Dieses "Das müssen deine Eltern abholen" können die sich also schenken. Steht auch im Landesschulgesetz, muss man aber lange nach suchen.

clemensw  13.11.2014, 13:39

Das steht bitte WO im SchG BW?

1
cintry  07.11.2017, 18:18

Normalerweise bist nicht du der, wenn minderjährig, sondern deine Eltern.

0

Es ist halt so geregelt: ein Kind oder ein Jugendlicher dürfen natürlich ein Handy bei sich tragen zB weswegen es früher mal ursprünglich so war, dass man zB bei Problemen auf dem Schulweg mal zu Hause anrufen kann (ich bin mit dem Fahrrad gestürzt, meine letzte Stunde fiel aus ich geh zu nem Kumpel oder eben auch das Eltern zB bei einer verabredeten Abholung sagen können dass sie noch im Stau stehen blablabla). Und es ist halt auch so, dass ein Handy nicht über den Schultag hinaus von der Schule einbehalten werden darf, weil du damit ja auch deine Freizeitaktivitäten klärst (Verabredungen zB) und sie sonst in deine "privaten" Dinge eingreifen.

Deswegen: nach der letzten Stunde abholen ...ja. Aber ob man die Herausgabe an dich persönlich verweigert und nur an deine Eltern...also da würde ich deine Eltern bitten da mal anzurufen, dass die weiß Gott besseres zu tun haben als bei solchen sinnlosen Dingen hinterherzulaufen...das würde ich jedenfalls bei meinem Kind so machen. Denn irgendwo ist da kein "Sinn".

Wenn das so in der Schulordnung steht, dann ist das auch so. Aber das ist ja auch kein Problem. Da alle Schüler alle Vorschriften beachten - sonst braucht man sich ja keine Gedanken über die Vorschriften für Lehrer und Schulen machen - wird wohl kein einziges Handy im Rektorat landen. Und sollte doch mal ein Handy von Eltern abgeholt werden müssen, dann sollen die Schüler eben lernen, Vorschriften einzuhalten, bevor sie nach dem Gesetz schreien. Alles nur eine erzieherische Maßnahme.

Natürlich kann die Schule sich "Allgemeine Geschäftsbedingungen" schaffen. Und das hat deine Schule in der Schulordnung getan. Also benutz dein Handy nicht in der schule, dann sackt es auch niemand ein.

stinkertum  13.11.2014, 13:29

Ist in diesem Fall richtig, allerdings kann sie sich in der Schulordnung nicht über geltende Gesetze hinwegsetzen.

1
Schuhu  13.11.2014, 13:31
@stinkertum

Auf welches Gesetz berufst du dich? Die schulordnung ist durch Zustimmung der Lehrer, Eltern- und Schülervertreter entstanden. Das "Einsacken" des Handys ist eine erzieherische Maßnahme, der die Eltern nicht widersprochen haben und die Schüler nicht widersprechen können. Oder zeigt man die Eltern an, wenn sie einem aus erzieherischen Gründen das Telefon abnimmt? Na, bitte!

2
TPFan  13.11.2014, 13:38
@Schuhu

Ich will nicht behaupten, dass ich mich mit den rechtlichen Vorgängen auskenne, aber ich finde, dass Jamiraaas Antwort sehr einleuchtend klingt.

Das Handy ist der Besitz des Schülers, und sobald dieser das Gelände verlässt, sollten die schulischen Regeln nicht mehr gelten. Zudem kann es ja sein, dass der Schüler, und somit die Eltern, am anderen Ende der Stadt wohnen. Außerdem kann dem Schüler etwas passieren, und ohne Handy kann er sich nirgends melden.

1
stinkertum  13.11.2014, 13:40
@Schuhu

Auf welches Gesetz berufst du dich?

Schulgesetz. Die erzieherischen Maßnahmen sind dort geregelt, auch die Wegnahme von Gegenständen.

Nehmen wir ein ganz extremes Beispiel: Wenn die Lehrer, Eltern und Schülervertreter die Wiedereinführung der Prügelstrafe beschließen, darf sie trotzdem nicht angewendet werden.

Oder zeigt man die Eltern an, wenn sie einem aus erzieherischen Gründen das Telefon abnimmt?

Der ganz große Unterschied ist aber, dass die Eltern erziehungsberechtigt sind. Lehrer nicht.

Ich darf als Eltern mein Kind auch ohne Essen ins Bett schicken, als Lehrer darf ich das nicht. Wenn sich ein Kind verletzt z.B. auf dem Schulhof, darf ich als Lehrer dem Arzt nicht sagen, dass er eine Tetanus-Impfung durchführen soll, sondern das dürfen nur die Eltern.

2
Schuhu  13.11.2014, 13:49
@stinkertum

@ stinkertum: Da die Elternvertreter zugestimmt haben, gilt das als Zustimmung der Eltern. sie haben ihre Vertreter gewählt, dies haben die Schulordnung mitgestaltet, also gilt sie auch. Dass deine Beispiele hinken, weißt du ja selber.

1
stinkertum  13.11.2014, 20:13
@Schuhu

Ich habe bereits in meinem ersten Kommentar gesagt, dass du in diesem Fall recht hast.

Unabhängig davon habe ich gesagt, dass die Schulordnung sich nicht über das Schulgesetz hinwegsetzen kann. In diesem Fall ist das nicht der Fall, es gibt aber an einzelnen Schulen Passusse (?), die rechtswidrig sind.

0
Hallo Ich hab da mal eine Frage Dürfen die Lehrer Handys einsacken und erst dann wieder hergeben , wenn die Eltern es abholen ?

Ja.

Ich hab mal irgendwo gelesen dass , das Handy nur bis zum Ende des Unterrichts eingesackt werden darf .

Die Herausgabe an den Schüler sollte spätestens zum Ende des Unterrichts erfolgen, es sei denn, die Schule übergibt das Gerät explizit (wie in deinem Fall) nur an die Eltern.

Aber an unserer Schule ist es so geregelt : [...]

Da hast Du doch schwarz auf weiß, daß die Schule das Gerät nur den Eltern übergibt.

Ist dass legitim ?

Ja.

Aber wenn Du hier unbedingt rechtliche Infos hören willst: Der Lehrer wird bei der Übergabe deine Eltern auch an SchG BW §90 erinnern.


§ 85

Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schul- und Teilnahmepflicht,

Informierung des Jugendamtes, verpflichtendes Elterngespräch

(1) Die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, haben die Anmeldung zur Schule vorzunehmen und dafür Sorge zu tragen, daß der Schüler am Unterricht und an den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt und sich der Schulordnung fügt


Also in Zukunft einfach das Handy auf dem Schulgelände abschalten!

Kuhlmann26  13.11.2014, 14:54

Wenn Du Dich schon auf das Recht berufst, dann bitte richtig. Der § 85 hat mit der Frage überhaupt nichts zu tun. Siehe meine Antwort.

0
clemensw  13.11.2014, 17:02
@Kuhlmann26

Welche denn? Ich sehe nirgendwo, daß Du die Rechtswidrigkeit der Schulordnung irgendwie begründen kannst.

SchG BW §85 definiert aber eindeutig, daß sich der Schüler der Schulordnung zu fügen hat.

0
Kuhlmann26  13.11.2014, 18:39
@clemensw

Da hast Du absolut Recht. Nur darf man in keine Schulordnung gegen geltendes Recht verstoßen. Natürlich darf das Handy eingesammelt werden, wenn es rechtswidrig genutzt wird und das wird es, wenn die Nutzung untersagt ist. Soweit alles richtig. Nur muss es eben am Ende des Unterrichtstages dem Schüler oder den Eltern zurück gegeben werden. Mit dem Ende des Schultages endet auch der Grund der Wegnahme. Handys zu nutzen, ist außerhalb der Schule nun mal nicht verboten.

Ich hatte in meiner Antwort, die leider gelöscht wurde, die entsprechende Anordnung verlinkt. Der Link steht aber in einem Kommentar zur Antwort von yoyo17. Der Kommentar ist von Gugu77

Es handelt sich dabei um eine offizielle Mitteilung des Kultusministeriums von BW. Der § 23 des Schulgesetzes (Wegnahme von Gegenständen, die den Unterricht stören) deckt eben nicht die mehrtägige Wegnahme, sondern nur die, bis zum Unterrichtsende.

0
clemensw  13.11.2014, 18:57
@Kuhlmann26
Natürlich darf das Handy eingesammelt werden, wenn es rechtswidrig genutzt wird

OK, in dem Punkt sind wir uns einig.

Nur muss es eben am Ende des Unterrichtstages dem Schüler oder den Eltern zurück gegeben werden.

Auch richtig, wobei die Schule entscheiden kann, wem sie es zurückgibt (s. Link von Gugu77: "Ob sie es der Schülerin, dem Schüler oder den Eltern aushändigen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab"

deckt eben nicht die mehrtägige Wegnahme, sondern nur die, bis zum Unterrichtsende.

In der vom Fragesteller zitierten Schulordnung wird aber keine solche Frist erwähnt.

Das eingezogene Handy kann also am selben Tag nach Unterrichtsende von den Eltern abgeholt werden.

Wenn die Eltern nicht rechtzeitig auftauchen, ist das nicht das Verschulden der Schule.

Deswegen bleibe ich dabei, daß Du dich mit der Behauptung, die Schulordnung würde gegen geltendes Recht verstoßen, etwas weit aus dem Fenster lehnst.

0