Dürfen die Eltern eigentlich die Briefe des Kindes öffnen, wenn sie noch keine 18 sind?
6 Antworten
Das sollte eigentlich keine Frage sein, sondern eine Selbstverständlichkeit, dass man die Briefe, die an das Kind gerichtet sind, nicht einfach öffnet.
Wenn ein Verdacht vorliegt, dass etwas illegal sein könnte, dann mag es noch anders sein.
Jein.
Das Briefgeheimnis gilt auch für minderjährige Kinder und Jugendliche.
Wenn jedoch ausreichende Gründe dafür vorliegen, dass Briefe an ein Kind dieses in seinem Wohl nachhaltig beeinträchtigen und die Vermittlung der Inhalte (z. B. durch gemeinsames Lesen) durch erwachsene Bezugspersonen hilfreich ist, ist die Verletzung des Briefgeheimnisses nicht rechtswidrig.
Nein. Das selbe gilt auch für Nachrichten auf dem Handy lesen.
"Briefgeheimnis".
Außer es besteht ein bestimmter Verdacht gegenüber des Kindes. Dann gilt das Briefgrheimnis nicht mehr.
Nein das dürfen sie natürlich nicht
Nein, das dürfen sie nicht. Stichwort: Briefgeheimnis. Auch Emails dürfen Eltern nicht ungefragt lesen.
FALSCH