DSGVO Auftragsverarbeitungsvertrag an Kunde oder andersrum?

3 Antworten

Theoretisch könnten beide Seiten einen AV-Vertrag schicken - praktischerweise kommt er aber vom Auftragnehmer, da dieser u.a. Auskunft über die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) geben muss.

Musst du nicht, normalerweise sollte der Kunde eine solche Vereinbarung mit dir abschließen, aber es ist durchaus sinnvoll und rechtlich für dich sicherer, wenn du dem Kunden von dir aus eine solche Vereinbarung anbietest.