Drohung mit Anwalt bei Kleinanzeigen obwohl alles ok gewesen ist?

einandereruser  08.05.2025, 20:44

Hat der Käufer den TV abgeholt und dabei geprüft? Wie hat er gezahlt? Hast du die Gewährleistung ausgeschlossen?

Susher85 
Beitragsersteller
 08.05.2025, 20:45

Er hat ihn abgeholt, haben ihn zusammen angeschalten. Und bezahlt Bar

einandereruser  08.05.2025, 20:51

Hattest du die Gewährleistung ausgeschlossen? Mit welchem Wortlaut?

Susher85 
Beitragsersteller
 08.05.2025, 20:54

Nein haben wir nicht ausgeschlossen. Aber auch nicht erwähnt das es eine gibt. Der TV ist halt einfach alt HaHaHa. Merkt man halt bei 80€ mit Wandhalterung.

6 Antworten

Gedroht wird gerne mit einen Anwalt .... mal um seiner Aussage Nachdruck zu verleihen, mal um den Verkäufer zu hintergehen.

Realistisch sehe ich folgende Optionen

  • geht nicht zum Anwalt
  • Die Anfrage beim Anwalt ergibt, dass schon die Erstberatung fast den Kaufpreis kostet mit dem Risiko, dass der Käufer auf den Kosten sitzen bleibt
  • Der Anwalt hat wenig Interesse an dem Fall, da sich sein Honorar am Streitwert bemisst und legt eine individuelle Vereinbarung vor (200 EUR pro Stunde aufwärts)
  • ...

Es könnte eigentlich nur sein, dass er eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat. Da kommt es etwas auf die Versicherungsbedingungen an. Aber die würde sowas nicht oft mitmachen und den Vertrag bei zweiten, dritten Fall kündigen.

Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass der Käufer tatsächlich mit einem Anwalt aufwartet.

Bleibe sachlich. Ich würde zurückschreiben, dass die Funktionsfähigkeit bei Übergabe vorgeführt wurde und der Fernseher die im Angebotstext genannten Funktionen hat.

Ist so 'ne Sache! Er hatte Erwartungen, die nicht bestätigt wurden! Eigentlich sein Problem! Bekommt er aber "Recht", könnte es teurer werden! Im Verkehr und vor Gericht bist Du in "Gottes Hand". Mit anderen Worten: Möglich ist alles! Du würdest Dir unter Umständen einen Haufen Ärger und Rennerei ersparen, wenn Du die Glotze zurück nimmst! Das musst Du entscheiden.


HuiPeng  08.05.2025, 20:49

So ein Quatsch.

Susher85 
Beitragsersteller
 08.05.2025, 20:50

Ja das Problem ist aber auch. Was ist wenn er jetzt echt nicht mehr geht weil der Käufer ihn in der Zeit von 2 Wochen kaputt gemacht hat.

Bernd783  08.05.2025, 20:52
@Susher85

Das ist dann wirklich sein Problem! Normalerweise dürfte er auch kein Recht erhalten!

ScarletWitch1  08.05.2025, 20:56
@Susher85

Das ist nicht dein Problem. Er hatte ihn vor Ort testen können was er auch zum Teil tat und war zufrieden damit ist alles geregelt. Beim Privatverkauf gibt es keien 2 Wochen Rückgabepflicht. Man müsste es nur zurücknehmen, wenn man was falsches angegeben hatte zb. das du gesagt hättest das er Youtube problemlos abspielen kann usw. und wenn er es dann nicht kann gibt es Ärger. Aber, wenn du nichts dazu geschrieben hattest kann er nicht einfach davon ausgehen das er es kann, dann müsste er vorher nachfragen.

Bernd783  08.05.2025, 21:01
@Susher85

Ergänzung: Meine Glotze ist 15 Jahre alt und ist voll Internetfähig! Ich weiß nicht, was der Käufer eines solchen Gerätes als "Standard" erwarten kann! Wenn das im Verkautsgespräch keine Rolle gespielt hat, sollte man meinen, das es auch nicht interessiert! Sicher bin ich mir dessen aber nicht, weil hier ALLES irgendwie geregelt ist.

Jetzt die Frage: Muss ich Angst haben wegen riesigen Kosten die auf uns zu kommen?

Nein. Ihr habt ihn getestet. Da hat er funktioniert. Du bist kein Händler, somit auch keine Garantie. Und sowas mit Youtube, logisch. Ist ja auch kein SmartTv. Du hast ja nicht gesagt '' er hat es''.

Im großen und ganzen, kann dir nichts passieren. Vorallem der Anwalt ist teurer als der Wert des Gerätes. Selbst wenn er eine Versicherung hätte.

Solange du keine Fehlangaben gemacht hast, ist das nicht dein Problem. Man kann nichts voraussetzen, was nicht drin stand. Der Käufer hätte die Möglichkeit gehabt, nachzufragen.

Die Frage, ob er lief, wird man nicht zuverlässig beantworten können. Zeugen + brauchbares Video wären da hilfreich.

Du brauchst dir keine Sorge machen.

Sag ihm das es gekauft wie gesehen ist und das er vor Ort alles hätte prüfen können ob er das gewünschte kann bzw. das er auch funktioniert. Das bei so einem alten Gerät kaum noch Updates gibt und das nicht alle Funktionen funktionieren die neue Geräte haben sollte dem Käufer bewusst sein. Auch hätte er vorher fragen können ob das Gerät das überhaupt kann und nicht davon ausgehen das es geht und dann so schnell wie bei neueren Geräten.

Wenn du noch deine Verkaufsanzeige und euren Chatverlauf noch sehen kannst, dann ist es am besten sie zu speichern und auszudrucken damit du auf der sicheren Seite bist und nachweisen kannst was du geschrieben hattest und auch was nicht.