Droht ein Immobilienfinanzberater mit einer Rechnung für Leistungen, die nicht erbracht wurden?
Hi Zusammen,
Vor ein paar Wochen wollten wir ein EFH kaufen. Der Finanzberater war am Anfang sehr nett und freundlich. Wir wurden am Sonntag in sein Büro eingeladen, damit er das Angebot erstellen kann. Er hat über 100 Seiten mit verschiedenen Bausteinen ausgedruckt.
Wir haben alle Unterlage (im Rahmen der Angebote) unterschrieben.
Nach paar Tagen, war er sehr wütend, aggressiv und unfreundlich. Wir haben abgesagt. Wir wollten keine Finanzierung mehr von ihm.
Dann sagte er uns, "wenn wir dieses EFH von anderen finanzieren lassen und er unsere Namen im Grundbuch sieht, uns die Rechnung stellen wird".
Unsere Frage: Darf er das? Eine solche Vereinbarung wurde zumindest mündlich nicht getroffen. Wir wissen nicht, welche Unterlagen wir unterschrieben haben und haben keine einzige Kopie davon. Ob diese Vereinbarung heimlich in diesem Stapel war, wissen wir nicht.
Darf ein Finanzberater eine Rechnung stellen, wenn die Leistungen von ihm nicht erfüllt sind?
Normalerweise erhalten Finanzberater ihre Rechnung von der Bank, nachdem der Kaufvertrag abgewickelt wurde.
Ich bedanke mich auf Ihre Kommentare und viele Grüße
ZA
3 Antworten
hmmm, also wenn ihr da was unterschrieben habt, dann verlangt doch eine Kopie der unterschriebenen Unterlagen, dann wisst ihr doch bescheid.Da steht doch irgendwo sicher Eure Unterschrift auf einer Vereinbarung was und wofür und wieviel ihr bezahlen müsst.
(Nur so nebenbei: habt ihr denn keine Hausbank, die Euch die Finanzierung durchrechnet, wozu braucht es denn dann einen Immobilienfinanzberater - was immer das auch ist)
Hi Bergfex,
Danke für die schnelle Antwort. Unsere Hausbank verlangt über 5,5 % Zinsen, der Finanzberater hingegen nur 3,89 %. Aber sie haben uns nicht darüber informiert und Bescheid gegeben, welche Unterlagen erforderlich sind. (Einfach hier unterschreiben, hier und hier usw.).
Ich denke, das ist rechtlich gesehen strafbar, wenn wir kein einziges Mal darüber informiert wurden und keine Kopie erhalten haben.
sehe ich richtig so?
Unsere Frage: Darf er das?
Wenn das vertraglich vereinbart ist, dann ja.
Das Problem:
Wir wissen nicht, welche Unterlagen wir unterschrieben haben und haben keine einzige Kopie davon. Ob diese Vereinbarung heimlich in diesem Stapel war, wissen wir nicht.
Warum unterschreibt Ihr so etwas blind? Ihr müsst doch wissen, was Ihr da unterschreibt.
Es wäre durchaus möglich, dass der Finanzberater eine Rechnung über seine Auslagen, bzw. bisher erbrachten Leistungen stellen kann. Aber wie gesagt: Nur, wenn nachweislich vereinbart.
Falls er heimlich Unterschriften von uns geholt hat (Unterlagen im Stapel), ohne uns Bescheid zu geben, dann
Wie wollt ihr das denn nachweisen? hier wird dann jeder Richter die Frage stellen, warum Ihr etwas unterschreibt, das ihr vorher nicht gelesen habt.
Das kommt einzig und alleine darauf an, was ihr da unterschrieben habt. Eine Beratungsleistung dürfe er in Rechnung stellen. Eine Finanzierungsvermittlung nicht.
Es bedeutet, dass wir weder mündlich noch schriftlich etwas vereinbart haben. Falls er heimlich Unterschriften von uns geholt hat (Unterlagen im Stapel), ohne uns Bescheid zu geben, dann ... trotzdem darf er das verlangen?
Moment! Du hast geschrieben:
Wir haben alle Unterlage (im Rahmen der Angebote) unterschrieben.
Wichtiger ist aber, um was es überhaupt ging!
Hat er Euch die Immobilie gezeigt (also Makler)? Oder hattet Ihr die Immobilie und wolltet eine Finanzierung vom ihm?
""Es wäre durchaus möglich, dass der Finanzberater eine Rechnung über seine Auslagen, bzw. bisher erbrachten Leistungen stellen kann. Aber wie gesagt: Nur, wenn nachweislich vereinbart.""
----> Es bedeutet, dass wir weder mündlich noch schriftlich etwas vereinbart haben. Falls er heimlich Unterschriften von uns geholt hat (Unterlagen im Stapel), ohne uns Bescheid zu geben, dann ... trotzdem darf er das verlangen?