Drogentest bei Jugendhilfe?

3 Antworten

Ein Drogentest ist immer freiwillig, eine Verweigerung hinterlässt aber einen schlechten Eindruck und wenn du keine Drogen genommen hast, musst du ja auch keine Angst vor dem Test haben. Zu einem Test zwingen dürfen sie dich ohne richterliche Verfügung nicht. Falls sie sich zu einem Test zwingen wollen, sagst du das du deine Rechte kennst und weißt das du das nicht machen musst, dann würdest du sie nämlich zwingen eine richterliche Verfügung einzuholen und ich glaube nicht, das ein Richter ohne konkreten Verdacht eine Verfügung ausstellt. 

Ein Test ist freiwillig, nur wird dir die Verweigerung (sehr) negativ ausgelegt.

Ohne richtertliche Verfügung musst du erstmal garnichts machen.