Drogentest - muss man mit zur Wache und wie kommt man wieder heim?

9 Antworten

Ich weiß dass man Drogentests nicht machen muss und auch das Pinkeln oder den Alkoholtest verweigern darf, da es keine gesetzliche Grundlage hierfür gibt.

Diese sind in der Tat freiwillig.

Sie stellen für den Betroffenen der Maßnahme die Möglichkeit dar, mit einfachen Mitteln den zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden Verdacht auszuräumen, ohne dass man ihn zur Ader lassen muss.

Sie werden angeboten, um die stärker in die Grundrechte eingreifenden Maßnahmen, die ansonsten zu diesem Zeitpunkt bereits zu erfolgen hätten, zu vermeiden, sie stellen das mildeste Mittel dar zu diesem Zeitpunkt.

Jedoch wird man dann aufgefordert auf die Wache zu gehen.

Exakt. machst Du die nicht, dann wird der Verdacht durch den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit untersucht - zu deutsch, ein Arzt rammt Dir eine Nadel in den Arm und saugt Dir Lebenssaft ab.

Das findet in der Tat auf der Dienststelle statt, man wird zu diesem Zeitpunkt und zu diesem Zweck also dann festgenommen, bis zum, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt, Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen.

Wie genau ist das? Bleibt das Fahrzeug stehen und man wird im Polizeiauto auf die Wache gefahren?

Exakt so, ja. Das Fahrzeug bleibt vor Ort stehen, man wird zur Wache gefahren. Kann das Fahrzeug gefahrlos vor Ort stehen gelassen werden, bleibt es unbewacht, kann es nicht, wird es zunächst durch ein weiteres Streifenfahrzeug abgesichert bis klar ist, wie es weiter geht.

Ich komme später noch einmal darauf zurück.

Wie kommt man dann wieder zum Fahrzeug?

Auf der Wache wird Dir eine weitere Möglichkeit eingeräumt, der Blutabnahme zu entgehen.

Nimmst Du diese wahr und sie fällt negativ aus, wirst Du wieder zum Fahrzeug gefahren.

Nimmst Du diese nicht wahr, wird ein Arzt beauftragt, Dir Blut zu zapfen. Alsbald wird sodann Dein Führerschein sichergestellt und Dir eröffnet, dass Du bis zur Klärung und bei positivem Ergebnis darüber hinaus kein Kraftfahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr zu führen hast.

Zur Info noch, selbst wenn das Ergebnis 2 oder 3 Tage hinterher negativ ausfällt, fährst Du in dieser Zeit ein Kraftfahrzeug, ist das eine Straftat an sich auch.

Muss man laufen?

Bei positiv oder unklar, ja, dann läufst Du.

Dein Fahrzeug, wenn es vor Ort nicht stehen gelassen werden kann, wird im Auftrag der Polizei abgeschleppt oder man eröffnet Dir die Möglichkeit, dass eine vertraute Person Dein Fahrzeug ZEITNAH - also sogleich - vor Ort abholt.

Also man lässt Dich Papi oder Mami abanrufen, dass die vielleicht sofort kommen udn Deine Karre übernehmen, spart Kosten - Deine Kosten. Ist das ZEITNAH nicht möglich, kommt der Abschlepper. Du kannst gar aussuchen, wer das sein soll, Du zahlst das ja auch schließlich.

Der Grund ist ganz einfach, Du bist in einem Fahrzeug der Polizei nur so lange versichert, wie Du in amtlichem Gewahrsam Dich befindest. Bei positiv oder unklarem Ergebnis enden die Maßnahmen und der Gewahrsam auf der Wache, bei negativ an Deinem Fahrzeug.

Darum wirst Du bei negativ zurück gefahren und bei unklar oder positiv nicht, man darf Dich gar nicht zurück fahren. Du darfst dann von der Wache aus zusehen, wie Du weiter kommst.

Ich wohne auf dem Land und werde meist 10km von der Wache entfernt aufgehalten.

Das nennt man Pech. Zieh in die Stadt, hast Du es kürzer.

Darf man sich ein Taxi auf Kosten der Polizei rufen?

Soweit kommts noch? Hallo? Du hast die Ursache gesetzt, Du alleine hättest ja freiwillig mitmachen können oder gar nicht erst Zeugs einwerfen, Dein Tee also.

Darf man die Polizei Anzeigen weil sie unsere Zeit verschwendet hat (für den Fall dass man nachweislich keine Drogen im Blut hatte)?

Nein, das ist nicht möglich. Die Polizei verschwendet keine Zeit, sie untersucht im Verdachtsfall mögliche Rechtsverstöße. Sie ist dazu gar verpflichtet, sie darf gar nicht anders handeln, sonst würde der einzelne Polizeibeamte bestraft.

Nur mal zur Klärung, die Pozelei tut nichts freiwillig, auber auch wirklich keinen mm irgendwas.

Sie entscheidet nicht und sie macht nichts, weil sie Bock drauf hat. Sie macht alles nur, weil sie dazu gezwungen ist, sonst bekommen die Jungs und Mädels dort den Hintern aufgerissen, dass man einen Panzer drin wenden kann, wenn sie es nicht tun.

Jeder Pippifax und Firlefanz ist den Pozelantinnen und Pozelantesserichen exaktestens vorgeschrieben, was sie zu tun haben.

Wenn ein Verdacht einer Straftat begründbar ist (rechtlich), um nichts anderes gehts bei einer Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr unter möglichem Einfluss berauschender Mittel, hat! - das bedeutet MUSS! der Pozelanterich einschreiten und die notwendigen Maßnahmen durchführen.

Man kann sie deswegen nicht anzeigen, im Gegenteil, man könnte sie anzeigen, wenn sie Deine Zeit dann nicht in Anspruch nehmen.

Zudem ist Zeitverschwendung keine Straftat, sie ist nicht strafbewehrt, und man kann nur anzeigen, was im Strafgesetzbuch oder vergleichbaren Vorschriften explizit vorkommt.

Was sind unsere Rechte?

Du hast das Recht, mit zu machen. Du musst nix freiwillig, aber dann heul auch nicht rum, wenn dann:

a.) länger dauert.

b.) Du eine Nadel im Arm hast.

c.) Du hinterher sehen kannst, wie Du weiter kommst.

d.) Deine Karre abgeschleppt wird

e.) Du den ganzen Rotz bezahlst.

Kommen wir also wieder zum Anfang, die freiwilligen Tests, sie sind ganz genau dazu da, Dir die Gelegenheit zu geben, diesen ganzen Zores zu umgehen und schnellstmöglich ohne Loch im Arm und ohne Kosten und Unannehmlichkeiten für Dich den Verdacht, der eventuell aufgekommen sein mag aufgrund Deiner Vorgeschichte oder Deiner Fahrweise oder Deines Aussehens in vielleicht übermüdetem Zustand, was dann locker nach besoffen oder bekifft aussehen kann auch, schnell auszuräumen.

Mach sie halt mit, ja oder lass es, heul aber hinterher nicht rum, ich habs Dir jetzt gesagt, wie die Folgen sind.

Silenceeeeeee  07.08.2018, 14:05

Woher zum Teufel weisst du das? :o

Silenceeeeeee  07.08.2018, 14:26
@feinerle

Also warst / bist du Polizist?

Eddcapet 
Fragesteller
 11.08.2018, 15:50

"Zudem ist Zeitverschwendung keine Straftat, sie ist nicht strafbewehrt"
Und was wenn dadurch ein wichtiges Geschäft nicht zustande gekommen ist, beispielsweise wenn man Geschäftsführer ist? Zeit ist Geld.

feinerle  12.08.2018, 12:08
@Eddcapet
Und was wenn dadurch ein wichtiges Geschäft nicht zustande gekommen ist, beispielsweise wenn man Geschäftsführer ist? Zeit ist Geld.

Nix ist dann. Die Allgemeinheit geht vor. Die Polizei ist die Allgemeinheit, also gehen polizeiliche Maßnahmen vor!

Und man hat ja die Möglichkeit, abzukürzen. Einfach die Tests mitmachen und schon gehts ruckzuck. Wenn man sich jedoch bochsbeinig hinstellt und den dicken Max markiert, ist das jedem sein eigener Tee.

Das wäre genauso dann begründet, wenn man zum Geschäftstermin nicht rechtzeitig kommt.... na fährt man halt schneller.

Geht genau so wenig.

Erst das Gesetz, dann alles andere - also bitte, das ist doch wohl fraglois und ohne jeden Zweifel völlig selbstverständlich, über was reden wie hier überhaupt......

Eddcapet 
Fragesteller
 16.08.2018, 10:40
@feinerle

"na fährt man halt schneller"
Und rast dann in eine Radarfalle. Nein Danke!

Wenn Du häufiger und jedesmal ohne Befund getestet worden bist,

so kannst Du Deine Personalien angeben und darauf hinweisen,das Argwohn gegenüber Passanten nicht angebracht ist.

Frage,warum Du so oft getestest wirst.Mit Glück bekommst Du eine vernünftige Antwort .

Vermutlich bist Du zu Zeiten unterwegs,und an einer Stelle,wo es Vorkommnisse im Drogendeliktbereich gab.

Leider kannst Du wenig machen.Auch das nach Hause fahren übernimmt die Polizei fast nie.

Wenn die Vorkommnisse an der Tagesordnung sind,würde ich den Dienststellenleiter,örtlichen Polizeiführer darum bitten,das aktenkundig zu machen ist,das Du mehrfach ohne Befund überprüft worden bist.Dieser kann Anweisung geben,weil immer entlastendes und nichts belastendes das Ergebnis der Kontrollen war,das man nur Deine Personalien aufnimmt.

Wenn es dir so zeitaufwendig ist, einfach vor Ort kooperieren. Alles andere ist doch noch zeitaufwendiger.

Eddcapet 
Fragesteller
 07.08.2018, 08:30

Mir geht es vor allem darum zu klären ob die Polizei einen einfach auf der Wache stehen lassen darf oder verpflichtet ist mich wieder zum Fahrzeug zu transportieren.

Antitroll1234  07.08.2018, 08:32
@Eddcapet

Nein sind nicht verpflichtet dich zurückzubringen, es war ja deine Entscheidung einen einfachen Test vor Ort abzulehnen.

Jack98765  07.08.2018, 08:32
@Eddcapet

Die Polizei ist kein Taxiunternehmen.

Eddcapet 
Fragesteller
 07.08.2018, 08:36
@Jack98765

@Jack98765, wenn der "Freund und Helfer" unschuldige Personen 10 km von Ihrem Fahrzeug entfernt, dann ist es doch sehr fahrlässig diese Person nicht wieder zurück zu fahren. Insbesondere mitten in der Nacht. Angenommen eine 18 jährige Fahranfängerin wird auf die Wache gebracht und muss z.B. mitten in der Nacht 20km zum Fahrzeug laufen, wer weiß was unterwegs alles mit Ihr passieren kann? Sie wird wahrscheinlich versuchen zu trampen und dabei von einem Vergewaltiger ermordet. Kein Wunder warum jeder den "Freund und Helfer" hasst.

Jack98765  07.08.2018, 08:43
@Eddcapet

Übertreib mal nicht so.

Eddcapet 
Fragesteller
 07.08.2018, 08:43
@Jack98765

@Jack98765, inwiefern habe ich übertrieben? War das Szenario etwa unrealistisch?

Wenn es Indizien für einen Drogen- oder Alkoholeinfluß gibt, dann darf die Polizei dich vorläufig festnehmen, um auf der Wache oder einem Krankenhaus eine Blutprobe zu entnehmen. (Urin ist auch hier freiwillig, da das Legen eines Katheters nicht verhältnismäßig ist)

Dein Auto verbleibt am Anhalteort und wie du dahin zurück kommst, ist dir überlassen.

Was machst du denn, dass du "häufig von der Polizei aufgehalten" wirst und dann jedes Mal einen Drogentest machen sollst? Ein Bluttest muss von einem Richter genehmigt/beauftragt werden, das dauert ein paar Stunden und wird definitiv nicht mal einfach so gemacht.

Zum genauen Ablauf weiß ich nichts, aber wegen der Zeit kannst du nichts tun.

Eddcapet 
Fragesteller
 07.08.2018, 08:28

"Was machst du denn, dass du "häufig von der Polizei aufgehalten" wirst"
Ich passe wohl gut in deren Profil, bin aber ein normaler unschuldiger Bürger ohne Vorstrafen.

guitschee  07.08.2018, 08:31
@Eddcapet

Die brauchen ja trotzdem immer noch einen Verdacht...

Eddcapet 
Fragesteller
 07.08.2018, 08:32
@guitschee

@guitschee, Anscheinend ja nicht, ansonsten würde man mich nicht aufhalten. Die können machen was sie wollen.

Jack98765  07.08.2018, 08:34
@Eddcapet

Wenn du dich auch immer dort rumtreibst wo man von der Polizei aufgehalten wird, dann besteht ein Anfangsverdacht. Ich wurde noch nie von der Polizei angehalten, ganz zu schweigen von einem Drogentest und ich wohne in einer Großstadt.

Eddcapet 
Fragesteller
 07.08.2018, 08:40
@Jack98765

@Jack98765, "Wenn du dich auch immer dort rumtreibst"
Ich darf also nicht von der Arbeit nach Hause fahren oder zur Arbeit?! Ist es das?

Jack98765  07.08.2018, 08:42
@Eddcapet

Tja, wenn es dich stört, dass du ständig aufgehaltne wirst, dann suche dir eine andere Strecke. Wobei ich ja mal davon ausgehe, dass du 1x aufgehalten wurdest, nicht kooperieren wolltest und dich dann auch noch beschwerst, dass man dich nicht wieder zu deinem Auto chauffiert hat.

Eddcapet 
Fragesteller
 07.08.2018, 08:42
@Jack98765

@Jack98765, ich habe bis jetzt immer kooperiert. Genau deshalb habe ich ja die Frage gestellt was passiert wenn man nicht kooperiert und welche Rechte man dann hat.

Jack98765  07.08.2018, 08:44
@Eddcapet

Welche Rechte willst du? Wenn die Polizei freundlich ist, rufen sie dir ein Taxi.

sebastianla  07.08.2018, 08:32

Der Richtervorbehalt für die Blutentnahme wurde (leider) letztes Jahr abgeschafft

guitschee  07.08.2018, 08:35
@sebastianla

Ernsthaft? Das heißt, die dürfen einem jetzt auch einfach so Blutabnehmen, weil sie da gerade Bock drauf haben?

Kwaesstschenner  07.08.2018, 08:40
@guitschee

Jein... Es brauch schon einen Verdacht. Auf jeden Fall immer verweigern und keine Aussage machen. Dann lässt sich sogar ein eventuell positiver Drogentest anfechten.

guitschee  07.08.2018, 08:42
@Kwaesstschenner

Naja, einen Verdacht zu konstruieren ist ja nun nicht wirklich schwierig. "Bei Nachfrage wirkte er sehr nervös, nicht war, Kollege?" - und schon hat man da einen Verdacht. Die haben, im Gegensatz zu einem selbst ja auch immer Zeugen dabei.

Kwaesstschenner  07.08.2018, 08:48
@guitschee

Nein, Nervosität bei einer Kontrolle rechtfertigt keine Blutentnahme... Das müssen schon deutlichere Anzeichen sein, wie geweitete Pupillen und rote Augen oder deutlicher Alkoholgeruch.

Trotzdem,... gerade wenn man Drogen konsumiert hat: Nie eine Aussage machen, alle Tests ablehnen und im Notfall zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Sollte man nichts konsumiert haben und man wird trotzdem zu einer Blutentnahme genötigt erst recht zum Anwalt. Vor allem wenn das häufiger vorkommt. Ein Anwalt holt lässt da mal schnell eine Körperverletzung durch die Beamten oder so draus werden.

guitschee  07.08.2018, 08:53
@Kwaesstschenner

Trotzdem,... gerade wenn man Drogen konsumiert hat: Nie eine Aussage machen, alle Tests ablehnen und im Notfall zu einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Jep, das sagte die Polizistin auch, mit der ich mich mal unterhalten habe ;). Allerdings fahre ich nicht unter Alkoholeinfluss Auto - das finde ich nämlich wirklich nicht in Ordnung, deswegen, wenn die einen Atemtest haben wollen würde, würde ich mir nicht den Stress machen, den zu verweigern, allerdings wurde ich auch nur ein einziges Mal angehalten (als Frau) und das war, weil mein Rücklicht, Moped, kaputt war.

Kwaesstschenner  07.08.2018, 08:57
@guitschee

Das ist auch nicht in Ordnung. Allerdings ist es zB bei Cannabis so, dass ein Test ja noch positiv sein kann, obwohl man 1 1/2 Wochen vor der Kontrolle das letzte Mal gekifft hat. Und dann gilt verweigern: Sowohl die Aussage, als auch alle Tests. Denn dann kann man keineswegs von Fahren unter Einfluss von Btm sprechen. Das lässt sich auch anfechten...

So als Beispiel ;)