Dienstübergabe = Arbeitszeit?

5 Antworten

Alles was kein "Privatvergnügen" ist sondern der Ausbildung/Arbeit dient und auf Anweisung des Arbeitgebers gemacht werden muss ist selbstverständlich Arbeitszeit.

Du schreibst dass es einen Betriebsrat gibt, das ist sicherlich die richtige Adresse für Deine "Beschwerde".

Nach dem, was ich jetzt gelesen habe, werde ich mir mal die Betriebsvereinbarung durchlesen und/oder selbst mal bei der Vorsitzenden des Betriebsrates vorstellen werden. Wenn es da eine Regelung gibt, will ich sie sehen, ansonsten komme ich halt weiter "nur" pünktlich zum Dienst. Danke für die Antworten jedenfalls.

Ja und nein.

Ja: Als Arbeitszeit berechnet wird tatsächlich die im Dienstplan angegebene Arbeitszeit, also zum Beispiel 06::00 - 14:00 die Pause kommt dazu, gilt aber nicht als Arbeitszeit.

Nein: in vielen Dienstleistungabranchen, in denen im Schichtdienst gearbeitet wird, wird VOR Dienstbeginn eine Übergabe gemacht. Das ist also durchaus üblich, dass man dort etwa 10 bis 15 Minuten vor Dienstbeginn erscheint, um mündlich und/ oder schriftlich bis zum Arbeitsbeginn auf dem aktuellen Stand zu sein. 

Manchmal steht in der Vereinbarung oder unter dem Dienstplan auch ein Passus wie: "der Mitarbeiter hat rechtzeitig vor Dienstbeginn zu erscheinen"...damit ist die Zeit zur Übergabe gemeint.

Ich halte es daher für nicht so eine gute Idee von dir, auf dein Erscheinen " pünktlich zum Dienst" zu bestehen...

rotreginak02  26.02.2017, 10:24

Und als Ergänzung sei angemerkt, dass die meisten Mitarbeiter, bei denen eine Übergabe notwendig ist, auch zum Dienstende nach Übergabe an den nächsten Mitarbeiter gehen...sodass sich die Arbeitszeit nicht verlängert. Das wird dann aber inoffiziell gemacht...

Meine Ex-Chefin hat mir vor vielen Jahren mal erklärt, dass ich um 8 Uhr bereit sein müsste, direkt loszuarbeiten und somit früher kommen müsste, um alles dafür vorzubereiten, dass ich auch wirklich um 8 bereit bin. Ist aber rechtlich umstritten.

Du kannst ja mal nach "Rüstzeiten" googeln - so nennt sich diese Vorbereitungszeit. http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-05/arbeitsrecht-arbeitszeit

rotreginak02  26.02.2017, 10:16

Die Rüstzeit hat leider Nichts mit der Übergabezeit vor Dienstbeginn zu tun...das sind zwei ganz verschiedene Sachverhalte und werden deshalb auch ganz unterschiedlich bewertet.

selbstverständlich ist das Arbeitszeit