Diensttausch, anschließend krank. Entgelt?

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Naja dein Chef braucht wenn ich mich nicht irre eine Vorlauf Frist von 4 Werktagen um den Plan zu ändern wenn er das in der Frist getan hat darf er das ansonsten sehe ich ihn im Unrecht wenn du auf den Plan mit arbeiten stehst zählt krank wie gearbeitet zumindest was die Arbeitszeit angeht scheinst ja ne 4 tage Woche zu haben und die 4 tage dann wenn auch im krank abgeleistet zu haben

HansPeterlF 
Fragesteller
 30.09.2016, 19:39

Danke Lazarus! Er braucht nicht 4 Tage. Wir bekommen im Voraus unsere Pläne für 4 Wochen. Unser Betrieb läuft an allen 7 Tagen in der Woche. Die Frei-Tage sind nicht immer gleich und verschieben sich. Mal in 1 Woche 2 Tage frei und mal auch 3(selten aber). In der besagten Woche hatte ich ursprünglich Mittwoch, Samstag und Sonntag frei. Als ich den Plan bekam, also über 3 Wochen vorher klärte ich mit dem Disponenten den Tausch, Mittwoch mit Freitag. Der Disponent änderte es sofort im System und in meinem Plan, da früh genug.
Und 3 Wochen später wurde ich dann in dieser Woche ab Montag krank.

Lazerus002  30.09.2016, 19:51

ist natürlich nicht so optimal für deinen disponenten aber Pech

Egal ob Du den Dienst getauscht hast oder nicht, der Arbeitsplan stand im Voraus fest und Du musst danach bezahlt werden.

Geregelt ist das im Entgeltfortzahlungsgesetz.

Der § 4 besagt dass für die Höhe des forzuzahlenden Arbeitsentgelts die für Dich maßgebliche Arbeitszeit zu berücksichtigen ist. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Der AN muss im Krankheitsfall so bezahlt werden als hätte er gearbeitet. Der Schichtplan darf nicht eigenmächtig im Sinne des AG geändert werden wenn er fest steht und ein AN dann krank wird.

Du hast Deine arbeitsvertraglich geleistete Arbeitszeit ja erreicht, da Du am Mittwoch laut Arbeitsplan hättest arbeiten müssen und Dir diese Zeit selbstverständlich bezahlt und berechnet werden muss. Würdest Du an Deinem freien Tag zur Arbeit gehen, wären das ja Überstunden.

HansPeterlF 
Fragesteller
 01.10.2016, 10:59

Vielen lieben Dank. Ich sehe es genauso. Wo könnte ich es mit Gesetzen belegen dass der nachträgliche Dienst Zurück-Tausch nicht rechtens ist?

HansPeterlF 
Fragesteller
 01.10.2016, 13:02

Das heißt wenn der erste erstellte Dienstplan einmal abgeändert wird verliert er seine Gültigkeit und der neue ist dann verbindlich?! Und dieser darf dann nicht willkürlich im Krankheitsfall einfach geändert werden!?

Hexle2  01.10.2016, 13:05
@HansPeterlF

Der erste Dienstplan wurde ja im gegenseitigen Einverständnis geändert und war somit dann verbindlich. 

Wenn beide Seiten mit einer Änderung einverstanden sind, gilt diese nur einseitig sind Änderungen nicht möglich. Außerdem wurde der Dienstplan hier ja nur im Nachhinein vom AG geändert um einen Tag Entgeltfortzahlung zu sparen und das geht überhaupt nicht.

Ich kenne leider nich Rechtsgrundlage nicht. Vielleicht kann da jemand nachhelfen.   Soweit ich weiß ist der Dienstplan maßgeblich, der vor Beginn der krankheit galt.   Also bist du im Recht.

HansPeterlF 
Fragesteller
 30.09.2016, 19:26

Danke Manioro! Das denke ich mit gesundem Menschenverstand auch. 

Zu erwähnen wäre noch. Der Dr. sagt mir, mich für den Rest der Woche krank zu schreiben. Fragt mich ob ich Wochenende arbeite( um die Tage sonst mitzuschreiben) und ich antworte:" Nein, Freitag und Wochenende habe ich frei" Deswegen die Krankmeldung auch nur bis Donnerstag!

Manioro  30.09.2016, 19:34
@HansPeterlF

Schau mal ob der § 12 EntgFG    passt.