Dienstreise mit privatem PKW

7 Antworten

Hallo,

gerechnet werden bei der Nutzung des privaten Pkw € 0,30 je km. Jetzt kommt es auf Dein Auto an was das Sprit braucht.. in aller Regel aber wirst Du mit der km Pauschale besser fahren und die muss er bezahlen, nicht aber beides, also km Pauschale und Spritgeld.

Zu einem Seminar denke ich kann man auch von einem Mitarbeiter / in verlangen das sich diese um die An- und Abreise selber kümmern müssen. Ansonsten würde ich aber entschieden in Frage stellen ob ein Unternehmen Mitarbeiter verpflichten kann das eigene Kft zu nutzen, Ausgenommen natürlich von und zur Arbeit.

moreblack  02.02.2015, 08:19
Zu einem Seminar denke ich kann man auch von einem Mitarbeiter / in verlangen das sich diese um die An- und Abreise selber kümmern müssen.

Kümmern im Sinne von Planen: Ja.

Kümmern im Sinne von selbst bezahlen: nein. die Anreise zum Seminar ist ja auch kein Privatvergnügen.

Quasimo  02.02.2015, 09:43
@moreblack
Kümmern im Sinne von selbst bezahlen: nein. die Anreise zum Seminar ist ja auch kein Privatvergnügen.

Tja.. deshalb auch:

gerechnet werden bei der Nutzung des privaten Pkw € 0,30 je km
Apolon  25.02.2015, 17:57

gerechnet werden bei der Nutzung des privaten Pkw € 0,30 je km.

Jepp und diese kann er bei der Einkommensteuererklärung absetzen.

Nur was dieser Hinweis jetzt mit der obenstehenden Frage zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

Die 30 Cent pro Kilometer kannst Du dir beim Lohnsteuerausgleich holen (natürlich nur den übersteigenden Anteil). Aber Du sollest deinen Chef ggf. mal erklären, dass in den 30 Cent nicht nur Spritkosten, sondern auch andere Kosten wie Motoröl, Abnutzung, Versicherung usw. einkalkuliert sind.

Und wo wir bei Versicherung sind: Bedenke, dass deine Versichung auch berufliche Fahrten abdeckt. Würde ich dort mal anfragen - bestenfalls schriftlich bestätigen lassen. Allgemein besser ist es, einen Leihwagen oder Firmenwagen zu nehmen.

Genauso sollest Du einen Nachweis von deinem Arbeitgeber haben, dass es beruflich ist. Dazu reicht es, wenn er bzw. das Personalbüro dich zum Seminar selbst angemeldet hat ... das nur für den Fall, dass dir unterwegs was passiert und umfangreichere Leistungen der BG in Anspruch genommen werden. Sage auch einen Dritten außerhalb der Firma, wo die Unterlagen zu finden sind.

Ifm001  02.02.2015, 10:31

Ganz vergessen: In der Wikipedia ist das ganze rund um die Reisekostenabrechnung gut erklärt: http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekosten

Wenn man das noch nicht oft gemacht hat, über sieht man schnell solche Sachen wie Verpflegungsmehraufwand. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber dir alle Kosten ersetzen muss, die dir nicht entstanden wären, wenn Du normal zur Arbeit gegangen wärst. Das kann er aber nicht benutzen, um die Nutzung deines privaten PKW kostenfrei zu erhalten (sprich: "Steuer und Versicherung wird dadurch ja nicht teurer").

BTW: Rabbicook hat natürlich recht bzgl. der Steuer.

Apolon  25.02.2015, 18:01
Und wo wir bei Versicherung sind: Bedenke, dass deine Versichung auch berufliche Fahrten abdeckt. Würde ich dort mal anfragen - bestenfalls schriftlich bestätigen lassen.

Weshalb sollte er sich dies bestätigen lassen ? Gibt es dafür in den Versicherungsbedingungen einen Ausschluss ?

Allgemein besser ist es, einen Leihwagen

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arbeitnehmer auch diesen noch selbst finanziert für eine Dienstreise.

Das richtige Gefährt, nannte man früher Eisenbahn. Scheinbar kennt man dies in der heutigen zeit gar nicht mehr.

Rechtens wäre es sogar, wenn dir dein Chef nur die Bahnkosten 2. Klasse zahlen würde.

Erlaubt ist das.

Ich frage mich wie hier die sogenannten Experten nach einer Antwort würfeln ? Sinnvoller wäre es doch in einschlägigen Unterlagen des Arbeitsrechts, bzw. in Gesetzen nachzuschauen bevor man solche unsinnigen falschen Auskünfte gibt.

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Tatsächliche Aufwand wird in der Regel erstattet

Dienstlich veranlasste Reisekosten hat der Arbeitgeber – sofern nichts anderes vereinbart ist- gem. § 670 BGB nach dem tatsächlichen Aufwand zu erstatten.

Wichtigster auch, dass häufig Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sie eine Erstattung zum Beispiel von Fahrkosten nach den steuerlichen Kilometerpauschalen (also 0,30 Euro pro Kilometer) haben. Dies ist nicht richtig. Ein Erstattungsanspruch besteht in Höhe der tatsächlichen Kosten. Die Betriebskosten des Fahrzeuges muss der Arbeitgeber anders als die Treibstoffkosten in der Regel dann nicht erstatten.

Gruß Apolon