Dienstplanänderung wegen Operationstermin?

5 Antworten

Nein das ist nicht rechtens. Ein bestehender Dienstplan darf nicht einfach so geändert werden, denn er ist ein rechtsgültiges Dokument. Mit Aushang bzw. Bekanntgabe des Dienstplanes ist er verbindlich und Änderungen dürfen nur mit Rücksprache des Arbeitnehmers erfolgen.

Notallsituationen: Das sind wirkliche Notfälle wie z.B. Katastrophen, keine Krankmeldung etc. Ein Arbeitgeber ist verpflichtet Ersatz bereit zu halten. Er darf nicht einfach den Dienstplan ändern um die fehlende Kollegin durch eine andere zu ersetzen. Er muß das grundsätzlich immer absprechen.

Wenn ein Dienst-/Arbeits-/Schichtplan einmal bekannt gegeben ist, hat der AG sein Weisungsrecht verbraucht.

Der AG kann jetzt nur noch mit dem Einverständnis des AN Änderungen vornehmen oder in absoluten Notfällen. Notfälle sind aber weder Krankheit eines Kollegen noch das Ansinnen des AG sich hier vor der Entgeltfortzahlung zu drücken (was offensichtlich ist).

Notfälle sind z.B. plötzlich auftretende Epidemien, Erdbeben, Überschwemmungen usw.

Gibt es einen Betriebs-/Personalrat? Wenn ja, geh mal vorbei. Dieser hat den Schichtplänen zuzustimmen (auch den Änderungen).

Fordere Deinen AG auf, Deine Schichten wieder so einzutragen, wie sie ursprünglich waren und nicht auf Deine Kosten zu sparen. Das ist nicht rechtens.

Für den Tag der OP wirst du krankgeschrieben. Du bekommst vom Krankenhaus eine Bescheinigung. Danach evtl. vom Hausarzt, wenn du nicht arbeitsfähig bist.

Es ist nicht rechtens, wenn der AG auf Krankheitstage freie Tage anrechnet.

Wenn du den Krankenschein abgibst , wird das geändert.

LordHarald 
Fragesteller
 28.03.2017, 23:53

Der Dienstplan sieht momentan so aus, dass an den Tagen ein "S" für Spät steht, darunter ein "X" für Frei. Meine Leiterin hat mir auch schon gesagt, dass mir die Überstunden für die Tage abgezogen werden. 

sternenmeer57  28.03.2017, 23:54

Du kannst auch im frei krank werden , dann wird frei auf krank geändert. Der Krankenschein entscheidet.

LordHarald 
Fragesteller
 29.03.2017, 00:04
@sternenmeer57

Aber wenn ich an meinem freien Wochenende krank bin, kriege ich dafür keine Stunden gutgeschrieben.

Für mich gilt folgende Logik:

- Krank an einem lt. Schichtplan vorgesehenem Arbeitstag: Wie 8 Stunden gearbeitet. 

- Krank an einem lt. Schichtplan vorgesehenem freien Tag: Keine Änderung, da sowieso frei. 

Mir wurden nun aber 2 zusätzliche freie Tage in den Schichtplan gebastelt, die mich 16 Überstunden kosten. Dagegen will ich vorgehen. 

sternenmeer57  29.03.2017, 00:12

Das kannst du

Es gibt eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht Mainz 5 Sa 342/15.

Ob dies hier zur Anwendung kommt, kann ich nicht beurteilen.

Jedenfalls ist es demnach rechtens das der AG die Überstunden in Abzug bringen kann und nicht wieder gutschreiben muss, trotz Krankmeldung.

LordHarald 
Fragesteller
 29.03.2017, 00:01

Danke, aber das ist meiner Meinung nach ein anderer Fall. Der Betroffene war vom Dienst freigestellt. Bei mir wurde der Dienstplan nach Bekanntmachung meines Ausfalls geändert. 

rbeier  29.03.2017, 00:03
@LordHarald

Deshalb habe ich geschrieben das ich es nicht beurteilen kann, ob dies hier auch zur Anwendung kommt.

maja0403  29.03.2017, 00:02

In dem Fall aber nicht, weil der Dienstplan ja schon bestand. Nur weil die Te so nett war, rechtzeitig Bescheid zu geben, wird sie jetzt damit bestraft das der Dienstplan geändert wird. Das ist definitiv so nicht erlaubt. Und anstelle der Te würde ich mir überlegen ob ich nochmals im Voraus was sagen würde, wenn der Ag einem so dumm kommt.