Die Wohnung eines Erblassers wurde bereits "geplündert" Sollte ich die selbsternannten Erben zur Rückgabe bewegen oder nur den Zugang zur Wohnung?

4 Antworten

Ich würde an deiner Stelle einen Anwalt kontaktieren. Der kann dir mehr dazu sagen.

Also grundsätzlich hast du einen Anspruch darauf, dass die die Sachen wieder an Dich herausgeben (§§ 985, 2018 BGB). Der Anspruch dürfte auch dort zu erfüllen sein, wo die Sachen entwendet wurden. Mit anderen Worten: Die "Diebe" müssten die Sachen zur Wohnung bringen.

Wenn es Dir allerdings nur um die Frage geht ob die Sachen geliefert werden oder Du sie abholst, dann spar Dir den Ärger und fahr dahin, wenn damit kein großer Aufwand verbunden ist.

wer bitte sind denn die "plünderer" , wenn bekannt - dann diebstahlanzeige .

wenn familie , gute nacht .

jenshiller 
Fragesteller
 12.06.2016, 21:05

Nun, man kann auch Familienmitglieder anzeigen bzw. verklagen. Bitter, dass es stellenweise nötig erscheint :-(

Ich denke mal, hier kann keiner nachvollziehen wie die Sachlage wirklich ist. Deshalb gibt es für Dich auch keine befriedigende Antwort. Nimm Dir einen Anwalt, erzähle dort alles und die Sache nimmt ihren Lauf.

jenshiller 
Fragesteller
 12.06.2016, 21:08

Gruß Alsterstern,

ich gratuliere zum netten Nickname.

Ich mache keinen Hehl darauß, dass es schwer ist, genug zu schreiben, um den Sachverhalt angemessen darzustellen oder eben kurz genug, dass nicht der/die "Beantworter(innen)" ganze Romane lesen müssen. Denn, jeder Rat erfolgt hier, ohne das man Geld dafür bekommt.

Ich sehe doch selbst, wie achtlos stellenweise die Antworten entgegen genommen werden und wie wenig Wertschätzung man dafür erhält.

Alsterstern  13.06.2016, 05:55
@jenshiller

Du hast diese Frage ja in ähnlicher Form schon einmal gestellt. Ein viel zu brisantes Thema für so ein Forum wie dieses. Man kann gar nichts anderes raten, wie es andere auch schon gemacht haben.