Die Eltern sind Rumänen, doch das Kind wurde in Deutschland geboren, was ist es?
Sagen wir mal ein Rumäner und eine Rumänerin kommen in Deutschland.
Sie haben ein Kind in Deutschland geboren ist das Kind jetzt ein Rumäner oder ein Deutscher?
Ich bin der Meinung das, dass Kind ein Rumäner ist!
2 Antworten
Sagen wir mal ein Rumäner und eine Rumänerin ..
Nein. Ein Rumäne und eine Rumänin ...
Wer in Deutschland geboren, aufgewachsen und wohnhaft ist, ist ein Deutscher.
Wer in Deutschland geboren, aufgewachsen und wohnhaft ist, ist ein Deutscher.
Weder noch tatsächlich.
Bei der ungenauen Beschreibung des FS erlaube ich mir eine hinreichend wahrscheinliche Verallgemeinerung.
Erbsen und Korinthen habe ich genug.
Das ist so ebenso nicht korrekt. Deutschland einen Mix aus jus soli und juis sanguinis
Wenn die Eltern bei Geburt bereits 8 Jahre in Deutschland gelebt haben, dann hat das Kind AUCH Anspruch auf die Deutsche Staatsangehörigkeit - neben der Rumänischen.
Ansonsten nur die Rumänische.
EDIT : Korrigiere, wurde auf 5 Jahre geändert, hab ich vergessen ;)
Die Staatsbürgerschaft richtet sich nach der Staatsbürgerschaft der Eltern. Haben die Eltern keine deutsche Staatsbürgerschaft wird das Kind auch keine haben, egal wie lang die Eltern schon in Deutschland leben.