Die Eltern sind Rumänen, doch das Kind wurde in Deutschland geboren, was ist es?

2 Antworten

Sagen wir mal ein Rumäner und eine Rumänerin ..

Nein. Ein Rumäne und eine Rumänin ...

Wer in Deutschland geboren, aufgewachsen und wohnhaft ist, ist ein Deutscher.


DreiGegengifts  18.11.2024, 19:46
Wer in Deutschland geboren, aufgewachsen und wohnhaft ist, ist ein Deutscher.

Weder noch tatsächlich.

Belliwell  18.11.2024, 19:46

Die Staatsbürgerschaft richtet sich nach der Staatsbürgerschaft der Eltern. Haben die Eltern keine deutsche Staatsbürgerschaft wird das Kind auch keine haben, egal wie lang die Eltern schon in Deutschland leben.

Nectovelin  18.11.2024, 19:47
@Belliwell

Bei der ungenauen Beschreibung des FS erlaube ich mir eine hinreichend wahrscheinliche Verallgemeinerung.

Erbsen und Korinthen habe ich genug.

Isuzu189  18.11.2024, 19:48
@Belliwell

Das ist so ebenso nicht korrekt. Deutschland einen Mix aus jus soli und juis sanguinis

Wenn die Eltern bei Geburt bereits 8 Jahre in Deutschland gelebt haben, dann hat das Kind AUCH Anspruch auf die Deutsche Staatsangehörigkeit - neben der Rumänischen.

Ansonsten nur die Rumänische.

EDIT : Korrigiere, wurde auf 5 Jahre geändert, hab ich vergessen ;)