Deutschland=Ein- oder Zweikammersystem?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

habe grade nochmal gesucht, um herauszufinden, was an Deutschland denn einkammerig sein könnte. Bin etwas verwirrt, bin zwar kein Staatsrechtler sondern Politikwissenschaftler, aber ich weiß nicht worauf sich der Satz beziehen soll, den du gelesen hast. Sowohl Grundgesetz als auch die zuverlässigste Nachfrageinstanz für politische Fragen in Deutschland, die bpb, weißen D als Zweikammersystem aus, vgl.: http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=1U0X7J damit bist du auf der sicheren Seite.


In England hat man ja das Unterhaus und das Oberhaus. In Deutschland haben wir den Bundestag und den Bundesrat. Alle Gesetze müssen in Deutschland vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden. Bei nichzustimmungspflichtigen Gesetzen kann der Bundestag den Einspruch des Bundesrates zurückweisen. Ob man jetzt den Bundesrat mit dem Oberhaus in England vergleichen kann, kann ich so nicht sagen.


SaraLisette 
Beitragsersteller
 20.09.2010, 11:18

Danke für deine Antwort. Ich bin auch von einem Zweikammersystem ausgegangen, habe dann aber folgenden Satz gelesen: Die deutsche Gesetzgebung hat aus staatsrechtlicher Sicht ein Einkammersystem. Der Bundesrat (und seine Vorgänger) ist demnach keine parlamentarische Kammer, da er aus weisungsgebundenen Vertretern der Landesregierungen besteht.

Was sagt ihr dazu?

Peter96  20.09.2010, 12:00
@SaraLisette

Der Bundesrat besteht ja aus Vertretern der Länderregierungen. Jedes Bundesland entsendet je nach Bevolkerungsgröße Vertreter. Diese Stimmen können nur geschlossen abgegeben werden. Wenn es in einem Bundesland eine Koalition aus CDU und SPD gibt, die CDU z. B. dafür und die SPD dagegen wäre, könnte man nicht 2 Stimmen dafür und 2 Stimmen dagegen abgeben. In solchen Fällen sehen die Koalitionsvereinbarungen regelmäßig Stimmenthaltung vor. Was letztendlich ein Nein bedeutet, weil eine Stimmenmehrheit der Mitglieder notwendig ist.

Deutschland hat ein 2 Kammersystem. 1. Kammer ist der Bundestag die 2. Kammer der Bundesrat. Im Bundestag werden auf 4 Jahre z. ZT. 628 Abgeordnete gewaehlt. Der Bundesrat ist die Vertretung der Bundeslaender, diese entsenden Vertreter dorthin. Die Bundeslaender haben eine Stimmengewichtung nach ihrer groesse u. Einwohner darin. Fuer wichtige Gesetze braucht man die Merhrheit im Bundestag u. im Bundesrat.

Nunja ganz so einfach ist die Frage tatsächlich nicht zu beantworten. Auf der einen Seite sind natürlich sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat an der Gesetzesbildung beteiligt, was die Zwei-Kammern-Theorie bestätigen würde. Auf der anderen Seite gehören sie nicht einem "übergeordneten Parlament" an. Beide Organe sind eigenständige Verfassungsorgane. Dazu existiert auch ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGe 37, 363). Darin heißt es: "Nach der Regelung des Grundgesetzes ist der Bundesrat nicht eine zweite Kammer eines einheitlichen Gesetzgebungsorgans, die gleichwertig mit der "ersten Kammer" entscheidend am Gesetzgebungsverfahren beteiligt wäre."

Mein Uniprofessor für PoWi besteht tatsächlich auch darauf, dass Deutschland im öffentlichen Diskurs fälschlicherweise als zweikammersystem angesehen ist. In Wahrheit ist es ein unikamerales System . Innerhalb unseres Parlamentes (Bundestag) gibt es nämlich keine zwei Kammern. Der Bundesrat ist also eher ein separates Organ, das aber trotzdem natürlich ähnlich wie eine zweite Kammer handelt.