Deutsche Bahn Kulanzgutschein – Einlösbarkeit und Gültigkeitsdauer?
Hallo, ich habe von der Bahn vor längerer Zeit einen "Kulanzgutschein" erhalten, da ich von den Klimaanlage-Ausfällen letztes Jahr betroffen war. Aus unerfindlichen Gründen ist der aber nur in DB-Reisezentren und nicht online einlösbar (anders also, als z.B. Geschenkgutscheine, die ja prinzipiell nix anderes sind). Frage 1 daher: weiß jemand, warum das so ist? Ich vermute, damit soll das Einlösen erschwert werden und möglichst gar nicht erfolgen...
Die wichtigere Frage aber: der Gutschein ist 1 Jahr gültig, jetzt noch bis Ende Oktober. Heißt das, die Buchung muss bis dahin erfolgen und das Reisedatum kann später liegen? Oder muss auch die Reise in diesem 1-Jahres-Zeitraum erfolgen?
(Die Gültigkeitsbegrenzung soll wohl ebenfalls dazu führen, dass das Teil nie eingelöst wird... Top-Service der Bahn, wirklich...)
Danke für Antworten und beste Grüße k.
3 Antworten
Du kannst den Gutschein einlösen, auch für eine Fahrt nächstes Jahr noch, es geht ja nur um die Einlösung, also wenn du das neue Ticket kaufst!
musst du aufs ticket schauen wenn da keine gültigkeitsdauer steht muss die nicht zwingenderweise eine haben. sonst frag doch einfach mal bei der DB nach.
wie oben geschrieben hat der Gutschein eine Gültigkeit von 1 Jahr, nun noch bis Ende Oktober.
Du musst den Gutschein innerhalb der Geltungsdauer einlösen, die Reise kann durchaus später erfolgen. Ich frage mich aber doch, ob der Bon allenfalls nicht auch noch zu einem leicht späteren Zeitpunkt angenommen würde, vorallem da er ja auf grund von sehr unerfreulichen Vorkommnissen ausgestellt wurde.
Naja, es war schon ein Riesenstress, den "Schaden" geltend zu machen. So reibungslos wie in den mMdien berichtet, lief das nicht. Die Bahn bleibt halt die Bahn... Danke jedenfalls für die Info.