Deliktsfähigkeit?

4 Antworten

Nein, zum BGB. (Zivilrecht)

Deliktsfähigkeit bezeichnet in Deutschland die Fähigkeit einer Person, für einen Schaden, den sie einem anderen zufügt, deliktsrechtlich verantwortlich und zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Abzugrenzen davon ist die Frage nach der strafrechtlichen Schuldfähigkeit.
Woher ich das weiß:Recherche

nein! Das betrifft das Zivilrecht

Nein, das ist Zivilrecht.

Hat mit Strafrecht ueberhaupt nichts zu tun.