DeinSeitensprung Mahnung erhalten, was tun?
Hey Leute. Ich habe mich aus Interesse bei der Seite DeinSeitensprung angemeldet. Bei der Anmeldung stand definitiv kostenlos anmelden, die Agb's akzeptieren muss man ja mittlerweile überall, um sich irgendwo anzumelden. Daraufhin ein oder zwei Wochen später haben sie mir einen außergerichtlichen Mahnbescheid geschrieben, in dem steht, dass ich 190€ zu bezahlen hätte, obwohl das Anmelden wie gesagt kostenlos war. Ich habe auf die Rechnung bereits per Widerspruch wiedersprochen, per Mail, weil die Adresse, die auf der Rechnung bei Maps nicht angezeigt wurde. Ich habe auch recherchiert, sie müssen eigentlich hinschreiben, ob der Vertrag zahlungspflichtig ist oder net. Jetzt ist meine Frage: Muss ich noch was tun, dürfen die überhaupt Geld verlangen, wenn sie das nur in den AGB geschrieben haben und keine Schaltfläche mit jetzt zahlungspflichtig bestellen oder sowas angegeben haben? Würde mir wünschen, dass nur Leute antworten, die damit Ahnung haben. Liebe Grüße und sorry für den langen Text, musste bisschen erklären
4 Antworten
Wenn etwas kostenpflichtig ist, muss das klar erkennbar sein. Vor allem wenn man 2 Wochen nach der Anmeldung schon eine Mahnung erhält, kann ja was nicht stimmen.
Sonst hab ich grad noch das im Internet gefunden.
Bist du Rechtsschutzversichert? Ich vermute mal nicht, dass die den Aufwand und die Kosten investieren, das vor Gericht zu bringen. Vor allem wenn die Karten für die eher schlecht stehen. Aber sicher ist sicher.
Das weiß ich nicht, bin noch 18 und wohne bei meinen Eltern, deswegen weiß ich das nicht, glaube auch nicht, dass die vor Gericht gehen würden im schlimmsten Fall. Den Aufwand betreiben, nur um dann zu verlieren? Würde ich nicht machen
Einen "außergerichtlichen Mahnbescheid" gibt es nicht.
Das ist eine typische Abofalle (Google einfach mal nach "Abofalle deinseitensprung").
Auf keinen Fall bezahlen.
Erst wenn ein echter Mahnbescheid per Post kommt, musst Du handeln (dem Mahnbescheid widersprechen).
Hast Du eine Widerrufsbelehrung erhalten? Wenn nicht, kannst Du auch jetzt noch widerrufen.
Zudem war es ja nicht eindeutig, dass Du ein kostenpflichtiges Abo abschließt, daher wird die Forderung unrechtmäßig geltend gemacht.
Es stand nur in den Agb, die ich im Nachhinein gelesen hatte, dass ich eine Widderrufsfrist von 14 Tagen hätte. Ich hab nicht mal eine Mail bekommen, dass ich irgendwas gebucht hatte oder so, das heißt mein Widerrufsrecht müsste durchgehend gültig sein oder?
Ja, die Widerrufsfrist beginnt erst dann abzulaufen, wenn Dir schriftlich eine Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Eine Nennung in den AGB reicht nicht.
https://www.it-recht-kanzlei.de/BGH-Widerrufsbelehrung-Textform-Best%C3%A4tigung-Kenntnisnahme.html
Zudem muss beim Abschluss eines kostenpflichtigen Dienstes deutlich darauf hingewiesen werden, z.B. mit einem Button "Jetzt kostenpflichtig registrieren"
Das heißt, habe ich noch irgendwas zu befürchten? Habe meine Daten nicht eingegeben, nur Daten, die in meiner Nähe waren, aber von der Straße her existiert hatten, aber nicht von der Hausnummer, das heißt, die könnten nur mir über Mail was schicken oder?
Bzw. es war eine außergerichtliche Mahnung, kein außergerichtlicher Mahnbescheid
Ist scam seite bezahl nix ist genauso wie diese diese streamseiten playbodo und wie sie nicht alle heißen wenn du nicht zahlst kriegst ne email das die dich mit Inkassobüro abziehen und Gerichtsvollzieher kommt das ist auch scam.
Okay, vielen Dank, sonst müsste ich ja nichts mehr tun oder? Auf die erste Mahnung habe ich bereits per Mail widersprochen/widerrufen