Deckt eine Vollkasko oder Teilkasko auch Reifen ab?

2 Antworten

Hi lieber vettel06,

bei Reifen gibt es in der Regel immer Probleme: sollten dummerweise alle Reifen gestohlen oder zerstochen sein, dann genügt bei den meisten Versicherern dies noch nicht für eine Entschädigungsleistung. Bei manchen Gesellschaften müßte noch ein anderes, versichertes Teil bzw. Zubehör zusätzlich beschädigt oder gestohlen worden sein, wie z.B. noch die Antenne abgeknickt oder gestohlen worden sein für eine Entschädigungsleistung! :-(

Ergo kommt es hier auf deine AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) an, denn nur diese haben Gültigkeit!

wie z.B.:

Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere: - Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, z. B. Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

siola55  10.05.2016, 18:47

z.B. bietet die DEVK eine Zusatzabsicherung für Reifen an:

Zusatzbedingungen für die Reifenversicherung (bestGarantie- REIFEN) der German Assistance Versicherung AG (Stand 01.03.2015)

siehe hierzu den Link: www.devk.de/media/content/download/produkte/fahrzeuge/DEVK-Kfz-Kundeninfo-42032-053-2016-03.pdf#page=71

Loroth  10.05.2016, 23:09
@siola55

Siola, ich korrigiere Dich ja ungern, aber: die angeführte Zusatzversicherung der DEVK ist i.d.T. "nur" eine Ergänzung zum bereits durch die Kaskoversicherung bestehenden Schutz.

Umgekehrt erweckt die Antwort den Eindruck, dass Reifen z.B. im Falle eines Diebstahls nicht versichert sind. Dies ist aber nicht korrekt. (Probleme gibt es i.d.T. nur, wenn z.B. Ersatz- oder Winterreifen aus der - am besten noch unverschlossenen - Garage geklaut werden...)

Nein natürlich nicht. Genauso wenig wie alle anderen Verschleißteile, wie Bremsen, etc.

vettel06 
Fragesteller
 10.05.2016, 17:47

ich meine für den Fall das die zum Beispiel zerstochen werden , also Vandalismus an Reifen.

Pit6060  10.05.2016, 17:49
@vettel06 Sonderfall Zerstochene Reifen

Im
allgemeinen besteht kein Versicherungsschutz für beschädigte oder
zerstörte Reifen. Ein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die
Reifen aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört werden, das
gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende
Schäden bei dem versicherten Fahrzeug verursacht hat. Beispiel: Das
Fahrzeug wird zerkratzt und zusätzlich werden die Reifen zerstochen. Die
böswillige Handlung ist als einheitliche Handlung anzusehen, so dass in
diesem Fall auch Versicherungsschutz für die Bereifung besteht.

Manche Versicherer bieten zusätzlich eine spezielle Reifen- und
Räderversicherung gegen Diebstahl und Beschädigung an.
Selbstverständlich sind aber Verschleiß und Abnutzung nicht
versicherbar.

http://www.finanztip.de/vollkasko-rechtsfragenversicherungsschutz/

Einfach mal googeln ;)

siola55  10.05.2016, 18:52
@Pit6060

Hi Pit6060, einfach mal eine super tolle Antwort! ;-)

Im allgemeinen besteht kein Versicherungsschutz für beschädigte oder zerstörte Reifen. Ein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reifen aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört werden, dass gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden bei dem versicherten Fahrzeug verursacht hat.

Beispiel: Das Fahrzeug wird zerkratzt und zusätzlich werden die Reifen zerstochen.

Korrektes Beispiel für eine Entschädigungsleistung der Versicherung!

Gruß siola55