DB Geld zurück?
Hallo zusammen
Hatte eine blöde Situation mit der DB. Lange Erklärung folgt mit Fragen am Ende☺️
Ich wollte von Ingolstadt nach Zürich fahren. Bin um 18.03 vom Bahnhof Ingol los und sollte eige um 22.27 in Zürich sein.
- Ingolstadt - München, München -> Zürich
Da die DB wie immer verspätungen etc. hatte hab ich meinen Anschluss Zug nach Zürich verpasst. Die nächste Verbindung ging ne Stunde später mit 5x umsteigen und dan wäre ich um 00.53 in Zürich gewesen.
- München -> Lindau Insel, Lindau Insel -> Bregenz, Bregrenz -> St.Margrethen, St.Margrethen -> St.Gallen, St.Gallen - Zürich.
Wie die DB halt ist verspätungen, auf Züge warten etc. Bin ich etwa um 23.15 (eigentlich 22.47) in Bregrenz zum umsteigen angekommen. Der nächste Zug der fahren würde wär um 23.47 gewesen und dan wär ich um 05.42 in Zürich.
Weil ich am nächsten Morgen um 07.00 zur Arbeit muss ging das alles nicht auf. (Brauche von zürich nachhause etwa 1h und zur Arbeit auch).
Die letzte möglichke wär ein Flixbus um 23.45 von Bregrenz nach Zürich etwa 02.00, also nahm ich den. Von Zürich nachhause nahm ich den uber, weil es um die Uhrzeit keine Verbindungen zu meinem nächsten Bahnhof gab. Ich war um 03.00 zuhause anstatt etwa 23.30🙄🙄.
Meine Fragen nun:
- Kann ich für das Zugticket mein Geld zurück verlangen?
- Kann ich das Uber und Flixbus Ticket bei denen Angeben, weil ich es wegen der verspätungen etc. Kaufen musste?
- Bekomm ich irgendwie einen "Schadensersatz" für die Verspätungen(Reiseabbruch ) und Mühen?
Danke vielmals für die Antworten🫶
1 Stimme
3 Antworten
Aus
https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen
Wenn Sie das Eisenbahnunternehmen nicht innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit eines verspäteten oder ausgefallenen Zuges oder eines verpassten Anschlusses darüber informiert, welche Möglichkeiten Ihnen für die Weiterreise zur Verfügung stehen, haben Sie das Recht, die Fahrt mit anderen Eisenbahnen (z.B. Flixtrain, Nightjet), einem Reisebus oder einem Bus des Regionalverkehrs fortzusetzen.
Die dadurch ggf. entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten werden Ihnen über das Servicecenter Fahrgastrechte erstattet.
Die Kosten für eine Nutzung eines Taxis, Flugzeugs oder einer Privatabholung werden in diesem Fall nicht erstattet.
Und hier kannst du das beantragen.
https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte#digi
Es war deine Entscheidung den Uber zunehmen. Nicht die von DB. DB kann nichts dafür das du Arbeiten musstest und in Verspätungen stecken die auch nicht drin.
Erstattung vom Uber kriegst du definitiv nicht. Evt 3€ für die Verspätung. Im ernst, dass lohnt sich wirklich nicht das zu beantragen. Habe ich mal gemacht und das ganze war nur Papier Verschwendung.
Kannste gerne machen, aber erwarte nicht das es sich irgendwie lohnen würde.
Du kannst an jedem Bahnschalter ein Fahrgastrechteformular bekommen. Da steht alles noch mal ausführlich drauf.