Darf Willhaben ein gelöschten bzw. inaktives Inserat weiterleiten?

5 Antworten

Willhaben macht sich da die Sache einfach und meint, bei einer Anzeige bei der Polizei wird sie der Polizei die Unterlagen zukommen lassen.

Und genau so ist es auch. Diese Daten darf der Anbieter ohne entsprechenden Beschluss oder staatsanwaltliche Aufforderung gar nicht herausgeben.

Der Willhaben-Support weigert sich wehement mir einen Screenshot der originalen Anzeige zukommen zu lassen. 

Damit ist er im Recht, dies müsste von Polizei/Staatsanwaltschaft angefordert werden im Rahmen der Ermittlungen.

Willhaben macht sich da die Sache einfach und meint, bei einer Anzeige bei der Polizei wird sie der Polizei die Unterlagen zukommen lassen.

Tun sie nicht, im Zweifelsfall können sie haftbar gemacht werden.

Habe ich da eine Chance? Ich würde das Inserat benötigen um abzuwägen, wie ich am Besten weiter vorgehe.

Um ans Inserat zu kommen? Nein, eventuell per Anwalt, aber der dürfte die selbe Antwort erhalten.

Dementsprechend hilft nur eine Anzeige.

Probier mal ob die Anzeige noch via Google Cache aufrufbar ist.

Grundsätzlich halte ich deine Chancen irgendetwas zu erreichen für äußerst gering. Du musst beweisen, dass der Fehler bereits bei Übergabe vorhanden war und der Verkäufer davon wusste.

Das wirst du nicht schaffen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – habe Software zur DSGVO mitentwickelt, pers. Interesse
Kolraby453 
Fragesteller
 15.10.2021, 10:41

Gute Idee, leider nichts bei mir.

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Danke für die schnellen Antworten.

Zusammengefasst scheine ich mich an die Polizei wenden zu müssen da Willhaben hier ansonsten keine Informationen übermittelt.

Ich habe noch folgenden Absatz bei den AGB von Willhaben gefunden:

Absatz 3.2:

(...) Weiters stimmt der Kunde der Weitergabe der Daten an jenen sonstigen Dritten zu, dessen Rechte durch vom Kunden vorgenommene Verbreitung von Inhalten oder vom Kunden gesetzte ungesetzliche Aktivitäten über willhaben.at. verletzt werden, oder der eine Verletzung nachvollziehbar behauptet. Dies gilt insbesondere im Falle der Weitergabe von Daten an Dritte im Wege eines Auskunftsbegehrens nach z.B. § 18 (4) ECG.

Ich vermute unter "Dritte" werden keine Privatpersonen gemeind sein? Hat da irgendjemand eine Idee?

LG

LenaNow  15.10.2021, 23:16

Dritte sind Behörden.

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Nö.

Mach die Anzeige. Dann bekommst du die Daten bzw die Polizei bekommt sie.