Darf Willhaben ein gelöschten bzw. inaktives Inserat weiterleiten?

Hallo Liebe Leute,

Ich habe eine Frage zu Willhaben bzw. ob jemand in dieser Hinsicht Erfahrungen hat.

Zur Vorgeschichte:

Ich habe mir über Willhaben einen Monitor gesehen und dieses dann persönlich abgeholt. Nun stellte sich heraus, das dieses Produkt erhebliche Mängel aufweist, welche bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden sein mussten. Da das Problem nur Auftritt wenn man einen Kaltstart macht - also der Monitor zuvor etwa 1-2 Stunden zuvor nicht in Betrieb war- und der Verkäufer den Monitor bei der Besichtigung bereits vorbereitet, also eingeschaltet, hatte, liegt hier die Vermutung nahe, dass er mich getäuscht hat. Ich will jetzt privatrechtliche oder Strafrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen. - Jetzt zu meiner Frage:

Der Willhaben-Support weigert sich wehement mir einen Screenshot der originalen Anzeige zukommen zu lassen. Dies wird mir aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwehrt. Auch nach Übermittlung aller Unterlagen um die Sache glaubhaft zu machen (Sachverhaltsdarstellung, Chat mit dem Verkäufer, Kaufvertrag, Bilder der Beschädigung) bleibt Willhaben dabei. Mir geht es lediglich um die Übermittlung des Wortlautes der Anzeige, also so wie die Anzeige vom Verkäufer veröffentlicht wurde ohne jegliche personenbezogenen Daten.

Willhaben macht sich da die Sache einfach und meint, bei einer Anzeige bei der Polizei wird sie der Polizei die Unterlagen zukommen lassen.

Habe ich da eine Chance? Ich würde das Inserat benötigen um abzuwägen, wie ich am Besten weiter vorgehe.

Danke!

Liebe Grüße

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Danke für die schnellen Antworten.

Zusammengefasst scheine ich mich an die Polizei wenden zu müssen da Willhaben hier ansonsten keine Informationen übermittelt.

Ich habe noch folgenden Absatz bei den AGB von Willhaben gefunden:

Absatz 3.2:

(...) Weiters stimmt der Kunde der Weitergabe der Daten an jenen sonstigen Dritten zu, dessen Rechte durch vom Kunden vorgenommene Verbreitung von Inhalten oder vom Kunden gesetzte ungesetzliche Aktivitäten über willhaben.at. verletzt werden, oder der eine Verletzung nachvollziehbar behauptet. Dies gilt insbesondere im Falle der Weitergabe von Daten an Dritte im Wege eines Auskunftsbegehrens nach z.B. § 18 (4) ECG.

Ich vermute unter "Dritte" werden keine Privatpersonen gemeind sein? Hat da irgendjemand eine Idee?

LG

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