Danke für die schnellen Antworten.
Zusammengefasst scheine ich mich an die Polizei wenden zu müssen da Willhaben hier ansonsten keine Informationen übermittelt.
Ich habe noch folgenden Absatz bei den AGB von Willhaben gefunden:
Absatz 3.2:
(...) Weiters stimmt der Kunde der Weitergabe der Daten an jenen sonstigen Dritten zu, dessen Rechte durch vom Kunden vorgenommene Verbreitung von Inhalten oder vom Kunden gesetzte ungesetzliche Aktivitäten über willhaben.at. verletzt werden, oder der eine Verletzung nachvollziehbar behauptet. Dies gilt insbesondere im Falle der Weitergabe von Daten an Dritte im Wege eines Auskunftsbegehrens nach z.B. § 18 (4) ECG.
Ich vermute unter "Dritte" werden keine Privatpersonen gemeind sein? Hat da irgendjemand eine Idee?
LG