Darf Vermieter Gebühr für Untermietvertrag verlangen?
Ich bin Hauptmieter einer 2er-WG. Mein Vermieter verwaltet die Wohnung, ist aber nicht Eigentümer. Während des letzten Jahres hatte ich einen Untermieter. Der Vertrag wurde vom Vermieter ohne Gebühr abgesegnet (mündliches ok). Nun zieht der momentane Untermieter aus und für den Vertrag mit dem nächsten verlangt mein Vermieter 180€. Ist das legitim? Im Mietvertrag steht nichts von Gebühren, sondern nur, dass der Vermieter bei Untermiete gefragt werden muss, er aber die Untermiete nicht verweigern kann es sei denn der geplante Untermieter ist unzumutbar/ zu viele/ etc.
Danke!!
3 Antworten
Ob jetzt eine einmalige Gebühr rechtens ist, dazu habe ich gerade nichts gefunden, aber der Vermieter kann in bestimmten Fällen sogar einen monatlichen Untermietzuschlag erheben; schau mal hier rein:
oder google mal:
gebühr für untervermietung
Danke, das ist schonmal hilfreich. Das ist sicher ein Druckmittel, das der Vermieter hat.
Ja wir zahlen Monatlich 5 Euro mehr pro Untermieter
Der Verwalter, der als dein Vermieter fungiert, hat außer seiner Zustimmung keine Schreibarbeiten oder anderweitigen Verwaltungsaufwand zu leisten.
Sollte der Verwalter also der Untervermietung nicht zustimmen, weil er daraus Kapital schlagen will, dann ist er auf Zustimmung zu verklagen, weil du aus finanziellen Gründen auf die Untervermietung angewiesen bist.
Fordere also die Zustimmung schriftlich ein mit Nennung des neuen Untermieters und verweise auf deine Vorgehens weise, falls dir die Zustimmung verweigert wird.
Einen sogenannten Untermieterzuschlag auf deine monatliche Miete kann der Verwalter zwar einfordern (max. 20% der Nettomiete), aber da muss verhandelt werden, weil zuvor die Zustimmung ohne den Zuschlag schon einmal erteilt wurde und der Mietvertrag offenbar diese Möglichkeit nicht vorsieht.
Wenn denn überhaupt Kosten bei der Ausfertigung entstehen sollten, sind das Kosten der Verwaltung. Dafür eine Gebühr und noch dazu in dieser Höhe zu fordern sehe ich als nicht gerechtfertigt. Zumal außerdem in deinem MV dazu nichts vereinbart wurde. Eine einseitige Mietvertragsänderung seitens des Vermieters ist rechtlich nicht durchsetzbar. Er möge dir doch eine Rechtsgrundlage aufzeigen.