Darf Vater einfach abhauen?

3 Antworten

Und wie genau sollte man ihn zwingen?

Natürlich hat er neben dem Umgangsrecht auch eine Umgangspflicht. Nur 50:50 geht in vielen Fällen schon mal gar nicht. Oder soll er seine Arbeit niederlegen und alle leben dann von Luft und Liebe?

Wenn gar keine Klärung vorangeht, dann dürfte doch auch klar sein, dass er an keinerlei Klärung interessiert ist. Umso wichtiger wäre es nun, wenn man sich um den Unterhaltsanspruch kümmert und sich ggf. darauf einstellt, dass er nicht zum Vorzeige-Vater des Jahres mutiert.

Und zur Not kann man versuchen, wenn dadurch Teile der gemeinsamen Sorge leiden sollten, weil er nie anwesend ist oder sich aus allem meint raushalten zu müssen, auf sich alleine übertragen zu lassen.

Es wäre selbstverständlich schön, wenn er "kooperiert" und man sich auf feste Umgangszeiten einigen könnte. Auch das kann man vor Gericht bringen.

Oder jetzt erstmal eine Weile ins Land ziehen lassen um zu sehen, ob es nicht doch noch zu einer vernünftigen Einigung kommen könnte.

Ja, grundsätzlich sind beide Eltern gemäß Umgangsrecht nicht durch dazu berechtigt, sondern gar verpflichtet, Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu pflegen – sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Nach § 1684 BGB hat jedes Kind ein Recht darauf, zu beiden Elternteilen Kontakt zu haben. Ein unwilliger Elternteil kann auch zwangsweise – etwa durch einen gerichtlichen Beschluss – zum Umgang verpflichtet werden. Rechtlich sind auch Vollstreckungsmaßnahmen wie Zwangshaft möglich. Tatsächlich wird die Umgangspflicht bei kategorischen Umgangsverweigerern aufgrund des Kindeswohls in der Regel aber nicht durchgesetzt.

https://www.scheidung.org/umgangspflicht/

Ja, das kann er machen.

Das einzige, wozu er verpflichtet werden kann, ist Unterhalt zu zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)