Darf Vater einfach abhauen?
Beide Eltern erziehungsberechtigt sind aber in Trennung und Scheidung, darf dann der Vater von 0 auf 100 einfach gehen ? Zb. ausziehen und Kinder nur noch ein paar Stunden im Monat nehme , ohne vorangegangene Klärung ?
Hat der Vater eine Verpflichtung bei 50 % Sorgerecht, mit der Ex zu kooperieren ?
3 Antworten
Und wie genau sollte man ihn zwingen?
Natürlich hat er neben dem Umgangsrecht auch eine Umgangspflicht. Nur 50:50 geht in vielen Fällen schon mal gar nicht. Oder soll er seine Arbeit niederlegen und alle leben dann von Luft und Liebe?
Wenn gar keine Klärung vorangeht, dann dürfte doch auch klar sein, dass er an keinerlei Klärung interessiert ist. Umso wichtiger wäre es nun, wenn man sich um den Unterhaltsanspruch kümmert und sich ggf. darauf einstellt, dass er nicht zum Vorzeige-Vater des Jahres mutiert.
Und zur Not kann man versuchen, wenn dadurch Teile der gemeinsamen Sorge leiden sollten, weil er nie anwesend ist oder sich aus allem meint raushalten zu müssen, auf sich alleine übertragen zu lassen.
Es wäre selbstverständlich schön, wenn er "kooperiert" und man sich auf feste Umgangszeiten einigen könnte. Auch das kann man vor Gericht bringen.
Oder jetzt erstmal eine Weile ins Land ziehen lassen um zu sehen, ob es nicht doch noch zu einer vernünftigen Einigung kommen könnte.
Ja, grundsätzlich sind beide Eltern gemäß Umgangsrecht nicht durch dazu berechtigt, sondern gar verpflichtet, Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu pflegen – sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Nach § 1684 BGB hat jedes Kind ein Recht darauf, zu beiden Elternteilen Kontakt zu haben. Ein unwilliger Elternteil kann auch zwangsweise – etwa durch einen gerichtlichen Beschluss – zum Umgang verpflichtet werden. Rechtlich sind auch Vollstreckungsmaßnahmen wie Zwangshaft möglich. Tatsächlich wird die Umgangspflicht bei kategorischen Umgangsverweigerern aufgrund des Kindeswohls in der Regel aber nicht durchgesetzt.
Ja, das kann er machen.
Das einzige, wozu er verpflichtet werden kann, ist Unterhalt zu zahlen.
Ja, das darf er. Dafür gibt es keine Gesetze.