Wenn ich (18) ausziehe, darf dann meine Schwester (15) bei mir wohnen, auch wenn ich nicht das Sorgerecht habe?
Hallo. Ich bin 18 und Studentin. Da wir daheim wenig Platz haben und mein Vater ein aggressiver, alkoholsüchtiger Mensch ist, der gerne andere tyrannisiert, möchte ich so schnell wie möglich ausziehen. Habe ich das Anrecht auf mein Kindergeld oder gibt es da kein Gesetz? Und wäre es möglich dass meine Schwester bei mir wohnen darf? Oder muss sie im gleichen Haushalt wie ihre Erziehungsberechtigten leben?
Danke im Vorhinein für die Antworten!
12 Antworten
Du kannst jederzeit ausziehen, aber das Kindergeld ist für deine Eltern bestimmt, nicht für die Kinder.
Ich habe meinen Kindern während des Studiums das Kindergeld gelassen, weil sie nicht in unserem Haushalt wohnten, aber das kann jeder so halten, wie er will.
Deine Schwester darf zu dir ziehen, wenn es deine Eltern erlauben und wenn eine Fürsorge gewährleistet ist.
Hallo,
melde dich bitte gleich beim Jugendamt, und stelle denen genau diese Fragen, die dich beschäftigen. Ich kann dich sehr gut verstehen, und auch das du dich um deine kleine Schwester sorgst, aber letztendlich gibt es in solche Fälle wie bei euch beiden doch mehrere Möglichkeiten, die dir aber von Recht her entweder das Jugendamt, die Rechtsanwaltskammer, (dort bitte tel. einen Termin vereinbaren), oder auch das jeweilige Bezirksgericht, das Frauenbüro, die Caritas usw. weiterhelfen! Alles ist kostenlos! Google es unter anderem. Alles Gute für euch beiden.


Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für deine Schwester haben deine Eltern. Wenn sie das nicht wollen das sie zu dir zieht, keine Chance. Mit deinem familiären Hintergrund wäre das Jugendamt wohl der passende Ansprechpartner.
Dessen Hilfe benötigst Du sowieso um selber ausziehen zu können. Können dich deine Eltern nämlich nicht finanziell unterstützen und es liegen keine triftigen Gründe für einen Auszug vor, mußt Du leider auch im Hause deiner Eltern verbleiben. Wenn Du dich natürlich selber versorgen kannst, Miete, Lebenshaltungskosten usw. kannst Du natürlich ausziehen.
Stelle Deine Fragen an das Jugendamt und bitte die unbedingt um Hilfe! Die werden Dir helfen können, auch dass beide Kindergelder an Dich gezahlt werden!
Deine Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht für deine minderjährige Schwester - egal was für ein Subjekt dein Vater ist. Wenn sie es gestatten dann ist es o,k,, wenn sie es verbieten, dann geht es nur über das Jugendamt und über eine Klage gegen deinen Vater. Dann wird aber wahrscheinlich weder das Jugendamt noch ein Familiengericht eine 15 Jährige in die Obhut der 18-jährigen Schwester geben.
Das mit dem Kindergeld ist auch schwierig. Es steht formal deinen Eltern zu. Wenn sie es Dir nicht freiwillig geben, mußt Du auf Unterhalt klagen.
Bekommst Du als Studentin BaföG ?
Dann aber los ! Wieso hast Du kein BaföG beantragt ? Hast Du es so dicke, dass Du auf das Geld verzichten kannst ?
Das ist keine Beihilfe, sondern eine Ausbildungsförderung.
Als volljärige Studentin bekommst Du diese immer (außer Deine Eltern haben ein zu hohes Einkommen, so dass sie Dich unterhalten können). Du bekommst BaföG auch wenn Du zuhause wohnst, aber weniger. Wenn Du eine eigene Bude hast bekommst Du mehr, Du mußt nicht begründen warum Du nicht mehr zuhause wohnst.
Geh zum BaföG-Amt (wahrscheinlich beim Studentenwerk) deiner Uni und laß Dich beraten.
Wie kann man nur studieren und so wenig Ahnung von seinen eigenen Belangen und Rechten haben ????
Nein. Ich hab bis jetzt nichts beantragt weil ich erst seit kurzem im Studium bin. Sollt ich aber allein wohnen werde ich auf jeden Fall die Beihilfe beantragen. Stellt sich nur die Frage ob ich sie bekomme obwohl ich freiwillig ausgezogen bin sprich also daheim wohnen könnte und mir so die Kosten einer eigenen Wohnung erspare.. ich weiß nicht wo da die Grenzen gesetzt sind