Darf Vandal erklären wie man ein Wespennest zerstört?
Ich habe eben die Rückseite so einer vandaldose begutachtet und hab gelesen wie sie erklären wann man das Nest besprühen sollte, da das töten einer ganzen Kolonie verboten ist, frag ich mich ob das so drauf stehen darf?
Lg nathi
4 Antworten
Du darfst alles Mögliche besitzen, unter anderem auch sehr gefährliche Chemikalien oder auch Waffen. Nur darfst du nichts davon anwenden. Du darfst auch anderen Leuten erzählen oder im Internet darüber schreiben, wie diese Dinge funktionieren. Nur dürfen die Leute, die sich über deine Texte Infos geholt haben, ebenfalls nichts davon anwenden. Informationen lassen sich nur sehr schlecht unterdrücken. Aus diesem Grund hält sich der Gesetzgeber da heraus. Du darfst alle Möglichen Infos verbreiten und sogar damit Werben. Die Leute die dieses Zeug kaufen machen so lange nichts Illegales, wie sie damit keine Wespen töten. Erst wenn sie das Zeug anwenden, dann machen sie sich strafbar und der Hersteller wäscht seine Hände in Unschuld. Selbst wenn man den vor Gericht zerrt, kann der sich zurück lehnen und sagen, dass es doch allgemein bekannt ist, dass man kein Wespennest zerstören darf. Das ist wirklich eine vertrackte Geschichte. Aber der Hersteller macht sich nicht strafbar. Nur der Dumme, der das Zeug kauft und auch genau so anwendet, der wird verurteilt.
Naja, sie dürfen schon erklären, wie man dieses Produkt anwendet, nur leider wissen ja viele nicht, welche Wespenarten geschützt sind.
Es ist doch insektenspray. Dann ist das schlicht der verwendungshinweis.
Und ein Wespennest muss entfernt werden, wenn es z.B in deinem Haus ist, oder willst du ständige Angst vor Wespen im Wohnzimmer haben?
Selbst entfernen ist verboten
Quelle?
Hier seht beispielsweise nichts davon, dass es durch einen Profi geschehen MUSS.
Ups...hier: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsirrtum/wespennest-entfernen-erlaubt
Verboten ist das zunächst in der Tat. Allerdings nicht unter allen Umständen. Eine Beseitigung kann man auch beantragen wenn gewissen Bedingungen erfüllt sind, dann ist das Entfernen durchaus zulässig.
Ich denke schon dass es unter allen Umständen verboten ist, du hast ja geschrieben dass man es beantragen muss, und dann wird es fachgerecht entfernt und meistens umgesetzt
Beantragen bedeutet die Erlaubnis zur Entfernung einholen. Man kann es damit auch durchaus selbst entfernen - unabhängig davon ob das eine gute Idee ist oder nicht.
Klar ist fachmännisch die beste Idee und wohl auch jedem zu raten, vorgeschrieben ist das jedoch nicht.
Muss fachgerecht entfernt werden, heißt : kammerjäger....
Selbst entfernen ist verboten, und dank solcher "verwendungshinweise" denkt man darüber nicht nach