Darf Polizei wohnungstur kaputt machen und sich Zugang verschaffen weil sie jemand suchen der garnicht bei mir gemeldet ist?

5 Antworten

Wenn sie Hinweise hatten, dass die gesuchte Person sich bei dir aufhalten soll, dürfen sie auch nach ihr suchen. Dazu muss die Person nicht dort gemeldet sein.

Ohne Durchsuchungsbeschluss ist es zulässig bei "Gefahr im Verzug".

Du willst sie verklagen wegen des Schadens oder weil du den Vorgang für nicht rechtens hältst?

Sie dürfen das wen sie eine Durchsuchung haben oder der gesuchte ein Schwerverbrecher ist mit vielen Waffen Dan auch ohne Durchsuchung sie dürfen die Tür eintreten und Reinstürmen meistens ist auch das SEK (Sondereinsatzkommando) dabei

Das kommt darauf an. Rechtlich darf die Polizei in die Wohnung, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss hierfür vorliegt. Ohne einen solchen, darf sie es, wenn Gefahr im Verzug vorliegt (zum Beispiel bei einer Verzögerung höchstwahrscheinlich Beweismittel vernichtet werden würden) oder wenn es zur Gefahrenabwehr erforderlich ist (zum Beispiel jemand wird in der Wohnung bedroht oder körperlich angegriffen). So ist es in Artikel 13 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), geregelt. Genauere Konkrtisierungen davon, finden sich dann im jeweiligen Polizeigesetz (PolG) des jeweiligen Bundeslandes. Grundsätzlich, muss eine Person nicht in einer Wohnung gemeldet sein, damit die Polizei ihren Aufenthalt dort vermuten darf. Es müssen allerdings konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass sich die gesuchte Person gegenwärtig dort aufhält. Das kann durch eine Observation durch die Polizei selber oder durch Hinweise von Zeugen der Fall sein. Ich würde mich diesbezüglich ersteinmal mit der zuständigen Polizeidienststelle in Verbindung setzen und diese Dinge erfragen. Auch kann ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, der dann auch Einsicht in die Akte nehmen kann. Je nach Ergebnis, kann über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Mfg

Ist das rechtens?

In deiner Frage befinden sich keine Infos, anhand der man das beurteilen könnte.

Wenn die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss hatte (der kann auch mündlich durch einen Richter erteilt worden sein), dann durften sie.

Und wenn Gefahr im Verzug vorlag (das bedeutet, dass aufgrund der Dringlichkeit des Betretens der Wohnung keine Entscheidung durch einen Richter eingeholt werden konnte, weil es zu lange gedauert hätte), dann durften sie auch.

Ob eins der beiden Varianten der Fall war, wissen wir nicht.

Ich gehe davon aus, die hatten eine Rechtsgrundlage. Polizisten wären sehr dumm, rechtswidrig eine Wohnungstür kaputt zu machen und die Wohnung zu durchsuchen.

Da niemand hier daran beteiligt war, können wir dir nicht helfen.

Bei der Polizei anrufen und nachfragen!

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.
Kann ich die verklagen?

Klar, kannst du.

Oder aber du setzt dich zunächst mal mit der zuständigen Polizeidienststelle in Verbindung und plauderst mit denen über den Schaden.