Darf Nachbar Entfernung von rüberwachsendem Unkraut einfach beauftragen und berechnen?

8 Antworten

DerNAchbar kann Dich auffordern und eine angemessene Frist setzen. Kommst Du dem nicht nach, dann darf er das selbst machen. Wobei man hier anmerken muß, daß eien Beeinträchtigung der Nutzung vorliegen muß udn dann noch zu prüfen wäre ob/ab wann diese vorliegt.

Wenn der Punkt erreicht ist, an dem er es entfernen dürfte, darf er das natürlich auch beauftragen.

Die zweite Sache wäre die Frage, wer denn nun die Kosten zu tragen hat und welche rechtlichen Vorschriften (das können auch welche aus dem Landesrecht sein) alle zum tragen kommen. Aber wenn man nach dem 'Verursacherprinzip' geht, dann wäre es folgerichtig, daß Du die Kosten zu tragen hättest.

Warum mußte ich da gleich an diesen Klassiker denken?:

https://www.youtube.com/watch?v=Y9SjIgRE--s

Im Prinzip kann das natürlich sein.

Stellt sich halt die Frage ob das Verhältnismäßig ist. Das ist dann der Fall wenn der Wuchs übermäßig ist, bzw. er bei der Nutzung seines Grundstückes eingeschränkt ist.

Fraglich ist auch, ob er die Kosten bei euch eintreiben kann, spätestens dann wird es wohl eine Auseinandersetzung geben.

Letztlich empfiehlt sich hier eine Einigung bevor es da zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt, die keiner braucht.

Ganz so einfach ist es nicht wie sich der Nachbar das vorstellt. Will er eine Rechnung schreiben wie im sinne eines Unternehmers? Leider gottes soll das ja möglich sein das der andere dem anderen eine Rechnung schreibt. Dann könntest du aber gegen angehen weil du ihm keinen auftrag erteilt hast. Falls er jemanden anderes wie eine firma beauftragt,muss er die Rechnung begleichen und hoffen das du/ihr die bezahlst. Sowas kann wirklich vor Gericht enden. Ich würde zur vorsicht bei deiner Kommune anrufen und nachfragen,OAmt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gärtnermeister GALAbau

Dass ich dem nachkomme, ist ja nicht die Frage. Die Stellen sind halt mitunter sehr schwer erreichbar, weil hinter Holzlagern (nebenan und bei mir) oder Sichtschutzzäunen über 40m Länge. Ich fand halt gerade diese Art und Weise mal wieder unverschämt. Ist ja nicht so dass ich das letzten Sommer ein Wochenende lang nicht gemacht hätte. Dann kam bloß der Kommentar, dass es dann halt nicht richtig nachhaltig war und daher nun diese endgültige Frist.

Es ist ein sehr Konfliktfreudiger Nachbar, der seinerseits auch mal durch lauten Hundelärm oder einen entflohenen Hund auffällt. Nicht einfach leider. Aber selber immer fordern.


Bubo1  29.01.2025, 22:58

Was ist denn das für ein Unkraut, welches unter Holzstapeln hindurchwächst ?

Peerless19 
Beitragsersteller
 29.01.2025, 23:09
@Bubo1

Wilde Brombeere. Sehr schwer nachhaltig zu entfernen, da stark wuchernd und nur durch ausgraben dauerhaft zu beseitigen.

Ja das kann er tun.

Allerdingt tritt er als Auftraggeber erst einmal als Rechnungsempfänger ein und muss den Auftrag selbst bezahlen.

Mit begründenden Fällen, die es hier geben kann, ist der Rechnungsbetrag einklagbar.

D.h. die Sache geht vor Gericht mit allen anfallenden Kosten hierfür.

Daher ist die Empfehlung es selbst zu regeln, ist billiger.