Darf mich mein Nachbar in einer Mietwohnung filmen?
Hallo ,
Mein Nachbarn möchte bei uns im Hausflur und Eingang Kameras installieren da er in der Meinung ist das wenn mal ein Einbruch oder Fremde Leute im Haus rumlaufen könnte man diese Personensofort ausfindig machen . Er hat mich schon drauf angesprochen ob er die Kameras installieren darf , ich habe ihm als Antwort gegeben das er sowieso nicht Filmen dürfe er erwiderte doch ich darf filmen das ist nicht verboten . Wir wohnen mit Parteien hier im Haus . Das Haus gehört der Wohnungsgenossenschaft .
Wie soll ich mich jetzt verhalten wenn er hier die Kameras installieren würde dann käme ich mir vor als würde er uns hier 24 Stunden überwachen wollen .
MfG
17 Antworten
Hallo!
- Die Frage tangiert mehrere Themenkreise, die gegeneinander abzuwägen sind.
- Generell: Als Mieter darf der Nachbar gar nichts installieren.
Wenn es um die Sicherheit, zB einer Wohungsanlage geht, dann kann der Eigentümer sehr wohl Kameras installieren, die sog. Gemeinplätze überwachen.
In Zusammenhang mit Genossenschaftswohnungen benötigt er aber der Zustimmung der Mehrheit, da ja die Mieter quasi Miteigentümer an der Wohnhausanlage sind (Genossenschaftsrecht).
Andererseits kann aber auch ein Mieter in einer Genossenschaftsanlage den Antrag an die Genossenschaft stellen, dass die Genossenschaft bei begründeten Fällen, aus Sicherheitsgründen eine oder mehrere Kameras installiert. Wobei auch hier eine Mehrheit zustimmen muss, da ja die Kosten der Installation und Wartung auf die Mieter aufgeteilt wird.
LG Bernd
Die Installation solcher Überwachungssysteme, z.b. in Aufzügen zum Schutz vor Vandalismus, ist Sache des Hauseigentümers. Sie müssen Dolche Aktivitäten eines anderen Mieters im hause auf keinen Fall dulden und können auf den Rückbau solcher Überwachungssysteme mit Erfolg klagen. Schwierig wir dies bei den neuen elektronischen Türspionen, denen man die Funktionsmöglichkeit der Videoaufzeichnung von außen nicht ansehen kann. In solchem Falle der Dauerüberwachung wären sie machtlos. Solche aufnahmen dürften überdies grundsätzlich nicht gerichtsverwertbar sein.
In Ihrer Mietwohnung darf der Nachbar Sie nicht filmen, wenn sie dies nicht wünschen!
Dein Nachbar darf seinen Eingang per Kamera überwachen. Dabei muss er sicherstellen, dass tatsächlich nur Personen gefilmt werden, die vor seiner Wohnungstür stehen. Wer daran vorbeigeht, darf nicht gefilmt werden. Außerdem muss der Nachbar deutlich darauf hinweisen, dass Menschen, die an seiner Türe klingeln, gefilmt werden. Was für ein Aufwand. Ein gutes Schloss ist billiger und bedingt weniger Aufwand. Oder hat er die Kronjuwelen untergegangener Königreiche in seiner Einbauküche versteckt?
Dann wende dich mal deinen Vermieter, die Wohnungsgenossenschaft wird kaum lustig finden, wenn Mieter anfangen, die Gemeinschaftsräume zu überwachen. Denn selbst der Vermieter darf nicht diese Räume überwachen. Erst wenn mehrfach Straftaten passierten, darf so etwas gemacht werden - vom Vermieter!
Dein Nachbar kann sich selbst überwachen in seiner Wohnung und nicht andere.
Hallo,
es hat dazu schon Gerichtsurteile gegeben:
Was Dein Nachbar vorhat, verletzt die Persönlichkeitsrechte der anderen Hausbewohner.
Herzliche Grüße,
Willy
Hier ist noch ein interessanter Link zum Thema:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Videoueberwachung-im-Hausflur---f11689.html
Gruß, Willy