Darf mich die Polizei am Boden fixieren obwohl keinerlei körperliche Gewalt oder anderes vorliegt?

4 Antworten

Na ja, ohne Grund werden die das bestimmt nicht gemacht haben.

Wiederstand alleine, auch ohne körperliche Gewalt, reicht schon aus!

LaEl1312 
Fragesteller
 30.12.2015, 11:53

Wir waren zu 4. bei meiner Freundin in der Wohnung und haben ein wenig getrunken.. Nach einer Zeit fing ein Freund von mir an mit seiner Freundin zu streiten. Dies eskalierte dann so sehr, dass mein Freund eine Glasscheibe durchschlug und sich dabei den ganzen Arm Aufschnitt. Zur Folge dessen alarmierten wir den Notarzt und ich hab ihm den Arm abgebunden und abgedrückt. Nach Ca 6min traf dann die Polizei ein, welche in die Wohnung wollte. Ich und eine Freundin sagten jedoch zu Ihnen, dass sie nicht rein dürfen da sie auch nicht mehr wie wir tun können und sonst nur blöd rumstehen würden. Dies gefiel unseren "Freund und Helfer" gar nicht, worauf sie mich und eine Freundin am Boden fixierten mit Handschellen. Dabei verletzten sie mich am Kopf, da sie mich mit dem Kinn gegen den Türrahmen drückten. Außerdem hab ich den Polizisten mehrmals darauf hingewiesen, dass meine Schulter operiert sei und er vorsichtiger sein soll.. Jedoch zog er meinen Arm nach der Aussage noch mehr nach hinten.
Danach nahmen sie meine Personalien auf und sagten gegen mich läuft nun ein Verfahren wegen Wiederstand gegen die Staatsgewalt. Ist das ganze gerechtfertigt? Wie kann ich vorgehen? Ich habe zeugen die Bestätigung, dass keinerlei Körperliche , weder verbale Attacken von mir ausgingen.

alarm67  30.12.2015, 11:59
@LaEl1312

Tja, warum habt ihr denen nicht einfach den Zutritt gewährt? Wo war das Problem? Alkohol und Polizei verträgt sich meist eh nicht!

Außerdem war es nicht eure Wohnung, Ihr hattet gar keine Rechte, denen den Zugang zu verwähren!!!

Ja, wie bereits gesagt, Wiederstand gegen die Staatsgewalt, auch ohne körperliche Gewalt, erst recht unter Einfluß von Alkohol, berechtigt die Polizei dazu, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Im Übrigen lag hier eine wohl nicht ganz unerhebliche Verletzung einer Person vor. Alleine daraus hat die Polizei Rechte, um sicherzustellen, dass keine (schwere) Körperverletzung vorliegt. Weil erzählen/sagen könnt ihr viel!

LaEl1312 
Fragesteller
 30.12.2015, 12:07
@alarm67

Okay das mit dem Fixieren verstehe ich und , dass wir Zutritt gewähren hätten müssen. 

Aber ist es dann trotzdem gerechtfertigt mich zu verletzen ? Und ich habe anschließend einen alkoholtest machen wollen um zu zeigen, dass ich vollkommen bei Sinnen war. Der Wert Betrug 0,6 Promille, bei so einen Wert hat der Alkohol definitiv keinerlei Auswirkungen auf mein Verhalten. 

Was könnte auf mich zukommen ? Habe bereits wegen Kleinigkeiten (zB. Fahrens ohne Fahrerlaubnis, BtMG etc. ) mit der Polizei zutun gehabt. Mein Bundesland ist Bayern. 

alarm67  30.12.2015, 12:31
@LaEl1312

Von Geldstrafe bis zu 3 Jahren Haftballes möglich.

Hier wird es wohl auf eine Geldstrafe hinaus laufen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html

Beweise bitte mal, dass die Dich mit Absicht verletzen wollten! Das wird Dir schwer gelingen!

Und wer Wiederstand leistet, muss auch damit rechnen und nimmt auch in Kauf, dass was passiert! Also ein hoher Grad an Eigenverschulden liegt m. E. vor!

JAP das sind halt Polizisten

13. Dezember💪👊

Ja darf sie! Je nach Einschätzung der Lage wenden die entspr. Methoden an!