Darf meine Nachbarin das - Keine Straftat?

12 Antworten

Sie hatte keine Bereicherungsabsicht, das ist kein Straftat. Sie hat dein fahrrad vor Diebstahl geschützt.

Stell dein Rad in denen Keller oder wenn es den gibt in den dafür vorgesehenen Fahrradkeller.

Sie könnte eine einstweilige Verfügung gegen dich erwirken (Fahrrad im Weg) und du gegen Sie (Fahrrad verschoben).

Oder ihr treft euch auf dem Stielplatz und haut euch das Scheufelchen auf den Kopf. Auf www.nachbarschaftsstreit.de kannst lesen wir das weitergeht wenn ....

Normalerweise dürfen Kellergänge in solchen Häusern schon aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht zugestellt werden.

Ein Kellergang ist Gemeinschaftseigentum - und deshalb nicht zu persönlichen Nutzung gedacht. 

rampe6  01.11.2017, 17:20

Für einen Diebstahl bräuchte es die entsprechende Zueignungsabsicht - wenn das Rad offen im einsehbaren Kellerabteil stand wird eine Zueignungsabsicht nicht zu begründen sein.

Sie hätte es ja auch dem Hausverwalter mitteilen können -  der hätte dann jemand kostenpflichtig damit beauftragen können, den ordnungsstörenden und brandschutzrechtlich nicht zulässigen Zustand zu beseitigen.

Sprich Kosten für das Wegräumen, Kosten für die sichere Unterstellung bis man dich erreichen kann.....Vermutlich ist das Versperren von Fluchtwegen sogar noch eine Ordnungswidrigkeit...

wäre dir das lieber gewesen?

Lestigter  01.11.2017, 17:41
@rampe6

Stattdessen stelle ich mein Bike nun immer in den mittleren Gang, so wie eine andere Mieter auch ohne Probleme.

Das würde dann für jeden Mieter gelten, der das macht, oder?

Hier wohl nicht der Fall gewesen....

Auf das Thema "angemessene Fristsetzung" (Gefahr im Verzug würde dann ja auch wieder für Alle gelten) bevor man was entfernt gehe ich gar nicht erst ein...

Diese Mieterin hat Dir Dein Fahrrad "entwendet". Das war Diebstahl.

Wo Dein Fahrrad vorher gestanden hat, ist dabei völlig unmassgebend. 

Nur die Hausverwaltung kann Dein Fahrrad entfernen lassen, wenn es an einem Ort steht, wo es nicht stehen darf.

So ein Problem hatten wir hier auch - und das so gelöst, dass nur in einer Ecke des Treppenabgangs die Fahrräder der Kinder stehen dürfen (mit Hinweisschild) und alle anderen verschwinden!

Ob derjenige nun sein Fahrrad verkauft, oder in seinem eigenen Keller einschließt, bleibt jedem selbst überlassen.

Auf alle Fälle hat danach keiner mehr sein Fahrrad an eine Stelle gestellt, die nicht sein Sondereigentum ist!

Treppenhäuser und Kellergänge sind aus Brandschutzgründen immer frei zu halten - da gibt es keine Ausnahme! Das mit dem wegsperren hätte der Tante ne Anzeige wegen Diebstahl einbringen können, da hätte sie was gelernt, wenn die Grünen /Blauen bei ihr geklingelt hätten!

Wenn ihr was nicht passt, dann ist der Ansprechpartner  ihr Vermieter oder die nächste ETV, wenn sie selbst Eigentümer der Wohnung ist!  - Selbstjustiz ist immer Anzeigenbehaftet, das muss der eine oder andere eben auf diesem Weg lernen...

Also sie darf das Rad schon erstmal einsperren (warst ja nicht da), muss Dich aber informieren und es Dir sofort wiedergeben. Hat sie ja. Der Hinweis "beim nächsten Mal bekommst Du es nicht mehr" ist hinfällig. Denn das wäre Diebstahl und dann wäre sie dran.

Mein Tipp: Park doch einfach da, wo Du niemanden störst und fertig.

Lestigter  01.11.2017, 17:26

Dann darf sie alle Räder, die im Kellergang stehen "erst mal" wegsperren? - Welche Grundlage ist das gesetzlich gleich wieder? - Für mich wäre es der StGB 246 - was man ihr auf der Wache dann erklären würde...

sumi79  01.11.2017, 19:04

"Also sie darf das Rad schon erstmal einsperren (warst ja nicht da)," 

Was Sie nicht sagen. 

Und wo steht das? 

Welches Gesetz erlaubt das Einschließen von fremdem Eigentum, wenn die Person, der es gehört nicht anwesend ist? 

Das würde mich echt mal interessieren. 

Still  02.11.2017, 09:47
@sumi79

Das ist bei jeder Fundsache der Fall😉 Es fehlt für einen Diebstahl die rechtswidrige Zueignungsabsicht!