Darf meine betreuerin im Betreutem einzelwohnen für Jugendliche verbieten das mein Freund zu mir kommt?
Hallöchen zusammen ich wohne derzeit noch im betreutem einzelwohnen für Jugendliche das heißt ich habe eine Wohnung die ich beziehe eine Wohnung und es kommt 1 mal die woche eine betreuerin vorbei und schaut nach dem Rechten und dann bekomme ich HZL das ist Geld damit ich über die Runden komme. Nun denn es geht darum das sie heute meinen Freund hausverbot bzw wohnungsverbot ausgesprochen hat meine Frage wäre deswegen: Darf sie das einfach so? Habe ich da nicht auch irgendwelche Rechte zur Mitbestimmung?
Vielen dank schon mal.
Wie alt bist du? Wie alt ist er? Ist das deine Wohnung? Was ist ihre Begründung?
Ich bin 21 und mein Freund auch. Die Wohnung zahlt sozusagen das Jugendamt. Gab nicht wirklich eine Begründung sie kann ihn einfach nicht leiden.
3 Antworten
Wenn man mit 21 Jahren noch durch das Jugendamt begleitet wird, dann hat das sicher seiner Gründe. Man muss ab dem 18. Lebensjahr einer Fortführung der Jugendhilfemaßnahme ausdrücklich zustimmen (Hilfe für junge Volljährige), es sein denn man steht unter gesetzlicher Betreuung, dann wird die Zustimmung durch die Unterschrift des Betreuers ersetzt.
Weiterhin handelt es sich dann in der Regel um eine Wohneinrichtung der Jugendhilfe/des Träger der die Maßnahme durchführt und der hat das Hausrecht und kann Verbote aussprechen. Das ist altersunabhängig.
Ja darf sie. Bei ihr liegt das Sorgerecht. Sie darf dir bei diesen ganzen banalen Sachen reinreden..
Ich vermute mal, dass deine Betreuerin das Hausrecht hat und damit bestimmen kann, wer die Wohnung betreten darf.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass sie oder jmd anders euch nicht gesagt hat, warum dein Freund nicht zu dir kommen darf. Dafür wird es einen Grund geben. Falls nicht, würde ich das Gespräch noch mal mit ihr suchen und sie fragen.