Darf mein Vermieter die Kaution einbehalten wenn er sowieso renovieren will?

7 Antworten

Selbstverständlich kann er das. Wieso sollte er es hinnehmen, dass ihr eine Tür kaputt macht und den Schaden dann nicht ersetzt?

Meldet den Schaden Eurer Privathaftpflichtversicherung. Diese wird erst einmal festlegen, wieviel sie erstattet.

Du hast diese Tür wehrend der Mietzeit beschädigt, also zahlst Du auch die Rep. ob er danach die Tür austauscht ist dabei nicht Entscheidend.

Selbstverständlich kann er deine Beschädigung der Mietsache zum Zeitwert ersetzt verlangen und dafür die Kaution hernehmen.

Schliesslich haben alte Zimmertüren, meist aus Volholz und wertigen Kassetten, in unbeschädigtem Zustand einen Verkaufswert und finden Käufer :-)

G imager761

Den Schaden müsst Ihr oder Eure Versicherung ersetzen, aber nur den Zeitwert.

Ohne zu wissen, wie der Mietvertrag aussieht wird dir da kaum jemand eine zuverlässige Antwort zu geben können.

Bei sowas am besten mit einem Anwalt in verbindung setzen, oder einem Bekannten der von sowas eine Ahnung hat und dem mal den Vertrag zeigen.

Je nachdem wie das Verhältnis zum Vermieter ist kann man sowas dann auch ohne Gericht persönlich klären.

bwhoch2  26.12.2016, 09:31

Wenn der Mieter die Tür kaputt gemacht hat, muss er den Schaden auch ersetzen. Gar keine Frage und schon gar nicht des Mietvertrags.