Darf mein Schulzeugnis nicht ausgehändigt werden?
Ich habe eine Frage,
ich habe vor kurzer Zeit meine 9. Klasse abgeschlossen, und wurde versetzt in die 10. Klasse. Jedoch meinte meine englisch Lehrerin, dass wenn ich meine restlichen Berichtigungen meiner Arbeiten nicht mache, ich solange mein Abschlusszeugnis nicht bekomme. Dies ist ein Sonderfall und nur in ihrem Unterrichtsfach nötig. Am Tag der Zeugnisausgabe habe ich aufgrund zwei fehlenden Berichtigungen nur eine Kopie erhalten, und nicht das originelle Zeugnis. Darf sie dass rein rechtlich tun, oder gibt es eine Pflicht in solch einem Fall das Zeugnis auszuhändigen? Da ich es ziemlich lächerlich fand, dass sie aufgrund zweier Berichtigung mir mein Zeugnis nicht geben wollte. (Arbeiten alle vorhanden nur zwei ohne Berichtigung)
5 Antworten
Es kommt auf die Arbeiten an, die Berichtigungen sind Hausaufgaben und nur für die mündliche Note relevant. Also nein, sie kann es dir nicht vorenthalten.
Nur mal so eine Überlegung: Im Strafrecht ist es so, daß man sich selbst bei berechtigter Forderung bei deren Durchsetzung strafbar (wegen -versuchter- Nötigung) machen kann, wenn das "Druckmittel" unrechtmäßig ist!!Nachdem die Nichtherausgabe alleinig den Zweck hat, einer (wohl nicht einmal gerichtlich festgestellte) Forderung Nachdruck zu verleihen, sähe ich den Tatbestand als erfüllt an.Ich kenne nun das hessische Schulgesetz nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß hier eine Beweislastumkehr enthalten ist. Denn es ist doch so, daß man einen zivilrechtlichen Anspruch positiv beweisen muß - und schon gar nicht eigenmächtig quasi vollstrecken darf!"
http://www.juraforum.de/forum/schulrecht-und-hochschulrecht/verweigerung-der-zeu...
- Das Zeugnis kann sie dir nicht vorenthalten
- So ein Grund wird nicht anerkannt
- Wenn sie dir das Zeugnis einbehalten möchte, dann wende dich an die Schulleitung. Wenn die Schulleitung nicht weiterhilft, dann drohe mit Dienstaufsichtsbeschwerde. Dann geben sie dir dein Zeugnis
- Du hast ein Anrecht auf deine Noten
Mach halt die Berichtigungen und gut ist. Da muss man doch nicht so ein Drama drum machen... offensichtlich darf sie es schon. Sonst hätte es die Schulleitung nicht genehmigt. ;)
Natürlich habe ich sie gemacht, aber mir geht es ums Prinzip
Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun. Deine Englischlehrerin hätte unter Bemerkungen "Erfüllt ihm aufgetragene Aufgaben widerwillig und unvollständig" schreiben können. Aber das Zeugnis einbehalten darf sie sicher nicht. Du brauchst ja eventuell das Original, um Kopien beglaubigen zu lassen. Wende dich an die Schulleitung.