Darf mein Name von der Telekom weitergegeben werden?

4 Antworten

Natürlich darf und wird die Telekom deine Nummer an die Polizei weitergeben.

Du möchtest dich auf Rechte für dich berufen, obwohl Du jemand anderen seine Rechte (keine Belästigung) verweigerst??

Scherzanrufe sind erstmal keine Straftat, solange sie keinen speziellen Straftatbestand wie "Beleidigung" erfüllen.

Zivilrechtlich besteht natürlich ein Unterlassungsanspruch... um diesen zu erwirken, kann der Angerufene aber einfach selbst über einen Anwalt bei der Telekom nachfragen (die deine Daten dann rausgeben müssen), dafür braucht er uns nicht... da wie oben erwähnt, der Scherzanruf als solches noch nicht mal was für uns ist..

Ja wenn die Polizei ein Beschluss dafür hat müssen die das sogar

Die Telekom muss in dem Fall sogar die Nummer heraus geben, aus dem Grund kann ich Dir nur den Tipp geben "Höre mit dem Mist auf"...