Darf mein Lehrer mir meine Schulbescheinigung nicht geben?

5 Antworten

Nein, solange man dich deshalb noch nicht der Schule verwiesen hat, darf er sie dir nicht verweigern.

Merkwürdig finde ich allerdings, dass der Lehrer dafür zuständig sein soll.
Solche Bescheinigungen werden normalerweise im Sekretariat ausgestellt, mit Schulstempel und Unterschrift des Chefs...

Wenn du zu oft unentschuldigt fehlst kann dich die Schule sofern du nicht mehr Schulpflichtig bist der Schule verweisen und dann bekommst du natürlich auch keine Schulbescheinigung mehr. Solange du dort aber noch offiziell als Schüler/in gemeldet bist ist mir keine Rechtsgrundlage bekannt die eine Verweigerung begründen würde.

Für eine Schulbescheinigung ist eigentlich immer die Schule zuständig, so war es zumindest bei mir in BW. Wenn ich dort eine Schulbescheinigung benötigte bekam ich diese im Sekretariat von der Schule.

für die schulbescheinigung ist das sekretariat zuständig. wenn das nicht in der lage ist seine aufgaben zu erfüllen, dein klassenlehrer keinen grund für eine bescheinigung sieht, dann wende dich mit termin an den direktor.

es muss ja zu bescheinigen sein, dass du schüler der schule bist und dort eingeschrieben.

Die Schulbescheinigung bescheinigt, dass du die Schule besuchst und sagt nichts über deine Leistungen aus.
Die Schule muss dir eine Bescheinigung ausstellen, wenn du sie benötigst. Red nochmal mit dem Lehrer oder geh ins Sekretariat. Normalerweise kriegt man die auch dort. Ansonsten sprich mit deinen Eltern, damit sie beim Lehrer vorstellig werden und ihn in seine Schranken weisen.

Für Schulbesuchbescheinigungen ist die Schulleitung zuständig. Ich war auch Schulleiterin und habe Dauerschwänzern auch keine gegeben. Sie besuchen die Schule ja nicht.


HappyMe1984  15.03.2018, 17:31

Hattest du dich da rechtlich abgesichert, dass die Weigerung in Ordnung ist?

Letztendlich sagt die Schulbescheinigung aus, dass das jeweilige Kind Schüler an der Schule ist - nicht mehr und nicht weniger. Schwänzt jemand oft, kann es zum Rauswurf aus der Schule kommen. Sobald der erfolgt ist, kann derjenige entsprechend auch keine Schulbescheinigung mehr bekommen.

Aber bis dahin? Darf die Schule da echt "Nasenentscheidungen" treffen? Würde mich eigentlich sehr wundern, denn diese Bescheinigung braucht man für etliche Geschichten, Kindergeld, Sozialleistungen oder wie hier BaFöG. Und wenn Schulen da frei entscheiden könnten, wem sie wann eine ausstellen und wann nicht - Himmel, da gibt man doch eindeutig zu viel Macht in die Hände der Schulleitung in Bereichen, wo ihr Job diese Macht überhaupt nicht vorsieht...

nataliepa 
Beitragsersteller
 15.03.2018, 17:20

Mein Klassenleher ist auch der Stellvertretende Konrektor und ich bin kein dauerschwänzer.

Aus gesundheitlichen Gründen fehle ich in 3 Wochen einmal und habe bis jetzt (ohne das letzte Halbjahr mit gerechnet) 14 fehlstunden (2 Tage Krank und ein Attest abgegeben) und einmal eine Verspätung von 10 Minuten, weil mein Bus sich verspätet hatte.