Darf mein bei ebay zu Unrecht negativ bewerten?

4 Antworten

Niemand kann beweisen, dass es zu "Unrecht" bewertet wurde, weil Niemand beweisen kann, dass der Käufer damit eigentlich ja zufrieden + gar nicht unzufrieden ist, wenn er schlecht bewertet hat.

Artikelbilder von Anderen unterliegen dem Urheberrecht. Das gilt nicht nur für Künstler. Wenn ein Artikel auf neutralem, weißem Grund fotografiert ist + oft dasselbe Foto bei verschiedenen Anbietern auftaucht, kann das kaum jemand zurückverfolgen, weil auch niemand mehr weiß, wer das Foto irgendwann mal als erster gemacht hat. Deshalb geht das oft durch. Man sollte Ebayfotos grundsätzlich selber + nicht zur Glückssache machen..

Unberechtigte negative Bewertungen haben nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun. Zum einen verstößt das gegen die ebay-Grundsätze und kann für den Falsch-Bewerter mit dauerhaften Ausschluss geahndet werden.

Zum anderen endet das Recht auf Meinungsfreiheit dort wo ein anderer dadurch geschädigt wird. Deine "Spaß-Bewertungen" könnten also auch ein rechtliches Nachspiel haben

Nein, zu Unrecht bewerten darf man nicht.

Artikelbilder darf man verwenden, wenn man das Urheberrecht dazu hat. Wenn du also ein Artikelbild irgendwo be Google suchst und es in den Angebot packst, dann darfst du es schon nicht verwenden, jemand anders genau so wenig....

Eine unberechtigte Bewertung kann dir eine Abmahnung bringen. Immer sachlich bleiben.