Ebay Käufer bezahlt nicht...was ist mit der Bewertung?

3 Antworten

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Ja, er kann dich trotzdem bewerten.

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Aber noch was anderes.

Bevor du auf die Idee kommst, den Artikel einfach wieder einzustellen:

Du musst zuerst den bestehenden Kaufvertrag lösen. Dafür musst du dem Käufer eine Frist setzen für die Zahlung mit der Ankündigung, dass du danach bei Nichtzahlung vom Vertrag zurücktrittst.

Das Ebay-Prozedere (nicht bezahlten Artikel melden) reicht nicht aus, einen Kaufvertrag zu lösen.

user1545  04.03.2011, 21:56

noch vergessen zur Bewertung:

Wenn du den nicht bez. Artikel gemeldet hast und dann den Fall schließt (den Käufer damit verwarnen lässt), kannst du Einspruch gegen die rote Bewertung einlegen - Ebay löscht diese dann (kostet aber etwas Geduld und Hartnäckigkeit).

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Gerd2  04.03.2011, 21:59
@user1545

das werden die wohl nicht machen , es sei denn die Bewertung ist verachtend, rassistisch usw. Am besten ist nicht bewerten und in Ruhe lassen, was nutzt einem das Recht wenn solche Typen eine gute Bewertung versauen als Rachebewertung. So habe ich es bisher gehandhabt, meine Meinung zumindest.

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user1545  04.03.2011, 22:01
@Gerd2

Falsch, Gerd.

Käufer, die wegen Nichtzahlung verwarnt wurden, dürfen nicht rot bewerten.

Da das technisch aber dennoch geht, muss man sich eben mühsam dagegen wehren ...

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Gerd2  04.03.2011, 22:06
@user1545

Ich weiss nicht ob es lohnt sich wegen so etwas mühsam zu wehren. Ich lass es wegen den Killefizz eben einschlafen, Käufer freundlich anschreiben und ruhen lassen wenn er nicht reagiert(auch wenn Ar.schloch) und ich habe meine Ruhe

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user1545  04.03.2011, 22:09
@Gerd2

damit bezahlst DU die Provsion.

Nur wenn du den nichtbezahlten Artikel meldest bekommst du die Provision zurück.

Und eine nichtgerechtfertigte rote Bewertung lässt man nicht "ruhen", wenn man sie "wegbekommen" kann.

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Soviel Aufwand ist es auch wieder nicht...

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Gerd2  04.03.2011, 22:13
@user1545

hatte einiges falsch verstanden, muss Dir Recht geben. Das Käufer nicht bewerten kann wenn Meldung wegen Nichtbezahlung habe ich zugegebener Weise nicht gewusst. Muss Dir mal meine Anerkennung aussprechen.

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Motte2009 
Fragesteller
 04.03.2011, 22:17
@user1545

Oh, vielen Dank für die Tips. Habe gerade bei dem Ebay Kundenservice angerufen, sie meinte ich soll den fall sofort melden, dann kann ich auch noch was machen wenn ich einfach NEGATIV bewertet werde. Habe jetzt auch nochmal auf deinen link geklickt. Was ist denn wenn ich den Fall melde, der Käufer die Kaufabwicklung vornimmt, aRTIKEL ALS BEZAHLT MAKIERT...dann hat er ja auf darauf reagiert. ich meine das alles nur tut, aber garnicht bezahlt...nur damit es so aussieht

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user1545  04.03.2011, 22:25
@Gerd2

@Motte

Den teuren Anruf bei der Schrottline hättest du dir getrost sparen können...

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Was der Käufer anklickt ist völlig unerheblich.

Wenn er nach der vorgegebenen Zeit nicht bezahlt hat, du das Geld nicht auf deinem Konto hast, schließt du den Fall mit "Nichtzahlung" und lässt ihn so verwarnen.

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Wenn er dann bewertet - Einspruch einlegen, damit diese wieder gelöscht wird.

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user1545  04.03.2011, 22:27
@user1545

Diese "Abwicklung" geht automatisiert, Ebay prüft da nicht nach, ob du nun das Geld hast oder nicht.

Wenn du ihn verwarnen lässt, obwohl er DOCH bezahlt hat, dann müsste ER wieder Einspruch einlegen und die Zahlung nachweisen.

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Eine Kleinigkeit hab ich aber noch vergessen:

Bist du Privatverkäufer oder gewerblich unterwegs? Denn bei gewerblichen Verkäufer ist die Sachlage eine andere...

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Motte2009 
Fragesteller
 04.03.2011, 22:27
@user1545

Das hab ich auch gemerkt...hier ist mir mehr geholfen worden!...und das gratis =) Wo kann ich denn die Frist setzen? Ich find nix! Wäre die für deine Hilfe sehr dankbar!

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user1545  04.03.2011, 22:30
@Motte2009

Wenn du über die Meldung einen Text eingegeben kannst, machst du da, ansonsten schickst du ihm eine mail ("Kontakt mit Käufer aufnehmen") und teilst ihm mit, dass du ihm eine Frist von 5 Werktagen (oder du gibst gleich ein fixes Datum an) für die Bezahlung setzt und dass du nach erfolglosem Ablauf vom Kaufvertrag zurücktrittst.

(Denk aber dran, in manchen Bundesländern ist Montag und Dienstag nächste Woche fast ein Feiertag ;-)) - Karneval, Fasnacht... )

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Motte2009 
Fragesteller
 04.03.2011, 22:33
@user1545

Oh man, du denkst ja an alles =) Ok...super danke für deine Hilfe...dann mach ich das jetzt mal so!

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Natürich muss die Bewertung dem endsprechend aus fallen. Das beudetet "Negativ"!

Du kannst reinschreiben : Artikel ersteigert, aber NIE bezahlt!

Du kannst ja Dein Artikel ja wieder in Ebay reinstellen!

Wende Dich an Ebay, damit er Dich nicht schlecht bewerten kann!

( Eigentlich sollte er dich noch bewerten können) Solltest aber mal Ebay kontaktieren, was du da machen kannst...